Menü
02.02.16 –
Beschluss:
Der Rat der Stadt Osnabrück:
Sachverhalt:
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Wertstoffgesetz vorgelegt, der die Kommunen aus der Entsorgung des Hausmülls weiter zurück drängt und die flächendeckende Wertstoffsammlung vollständig in die Hände der Dualen Systeme legt. Der jetzige Vorschlag verkompliziert das bereits jetzt aufgeblähte, ineffiziente System der geteilten Zuständigkeiten zwischen Dualen Systemen und Kommunen in der Abfallentsorgung weiter. Davon wird auch die Organisation der Abfallentsorgung unserer Stadt betroffen sein.
Um Ressourcen zu schützen und Verpackung zu vermeiden ist ein Wertstoffgesetz nötig, das mehr Wertstoffe aus den Siedlungsabfällen in ein hochwertiges Recycling führt, die Vermeidung von unnötigen Verpackungen fördert und finanzielle Anreize für ressourcenschonende und besser recycelbare Verpackungen und Produkte setzt.
Die bisherige Trennung von Dualen Systemen (für Verpackungen) und kommunaler Zuständigkeit für den Restmüll hat sich nicht bewährt und muss beendet werden. Für Bürgerinnen und Bürger ist sie nicht nachvollziehbar, daher kommt es zu hohen Fehlwürfen in den Tonnen.
Bei Störungen der Sammlung durch die von den Dualen Systemen beauftragten Unternehmen wenden sich Bürgerinnen und Bürger an ihre Kommune, die gegen die Probleme aber nicht vorgehen kann. Wir brauchen daher für die Verpackungsabfälle und Wertstoffe ein neues, transparentes und effizientes Sammlungssystem aus einer Hand, das in der Verantwortung der Kommunen liegt.
Die Abfallentsorgung ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und darf nicht weiter privatisiert werden. Der Gesetzentwurf enthält keine Durchgriffsmöglichkeiten der Kommunen auf die Sammlung der Wertstoffe. Kommunen erhalten lediglich sehr begrenzte und zudem rechtlich kaum durchsetzbare Gestaltungsmöglichkeiten bei der Sammlung. Reibungsverluste und Streitigkeiten zwischen Kommunen und privaten Entsorgern sind vorprogrammiert.
Statt eine klare, kostengünstigere Organisation der Sammlung vor Ort in einer Hand durch die Kommunen zu organisieren, werden die privaten Dualen Systeme künstlich am Leben gehalten, weitere Aufgaben an sie übertragen, und den Kommunen somit entzogen. Die Bundesregierung bereitet den Boden für ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit. Der vorliegende Entwurf ist aus kommunaler Sicht nicht geeignet, die Aufgabenteilung in der Abfallentsorgung neu zu regeln und die bisherigen Probleme zu lösen. Er verschärft vielmehr die bestehenden Probleme zwischen Kommunen und privaten Entsorgern und macht die Müllentsorgung nicht ausreichend ökologischer.
gez. Michael Hagedorn gez. Frank Henning gez. Dr. E. h. Fritz Brickwedde
gez. Wulf-Siegmar Mierke
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Medien
Kategorie
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]
Robert Habeck hat einen Plan vorgestellt, wie Deutschlands wirtschaftliche Kräfte neu entfesselt werden. Die Vorschläge sollen die [...]
Gestern am späten Abend wurde das weiterentwickelte Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KitaQuTH) im Bundestag beschlossen. Es [...]