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06.12.16 –
Beschluss:
Angesichts der klimapolitischen Herausforderungen, denen sich Osnabrück stellt und den wachsenden Nachhaltigkeitsansprüchen an Geldanlagen möge der Rat beschließen:
1. Der Rat begrüßt, dass Osnabrück sich für eine ethische und ökologische Ausrichtung des gemeinsam mit anderen Städten gehaltenen WVR-Fonds einsetzt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlagerichtlinien der Friedensstadt Osnabrück und ihrer Eigenbetriebe zu überarbeiten, um nachhaltige, ökologische und ethische Kriterien aufzunehmen. In einem zweiten Schritt sind entsprechende Anlageempfehlungen für die städtischen Töchter und Beteiligungen zu entwickeln.
3. Die Richtlinien sollen sich an denen des WVR-Fonds orientieren. Also neben bestehenden Kriterien zu Anlagensicherheit und Rendite-Erwartungen folgendes umfassen:
- keine Beteiligung an Unternehmen, die Kinderarbeit zulassen,
- die Militärwaffen herstellen oder vertreiben,
- die auf klimaschädliche Energien setzen oder Atomenergie erzeugen.
4. Darüber hinaus sollen mittelfristig weitergehende ethische Grundsätze entwickelt werden:
· keine Beteiligung an Unternehmen, die Pflanzen oder Saatgut gentechnisch verändern,
· die Tierversuche für die Herstellung von Kosmetika durchführen,
· die Verantwortung für eklatante Bestechungs- oder Korruptionsfälle tragen.
5. Die Vorlagen gemäß 2. und 3. sind dem Fachausschuss vorzulegen.
Sachverhalt:
Um die Ziele des internationalen Klimagipfels in Paris zu erreichen, muss innerhalb einer Generation unsere Wirtschaft so umgebaut werden, dass wir auf Kohle, Öl und Gas verzichten können. Auch die Stadt Osnabrück hat sich vorgenommen, bis 2050 den Ausstoß von Treibhausgasen auf nahezu Null zu reduzieren und unter anderem die Energieversorgung auf Erneuerbare Energien umzustellen.
Diese notwendige, schrittweise „Dekarbonisierung“ betrifft Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen und hat dementsprechend auch Konsequenzen für die Investments institutioneller Geldanleger.
So hat der Versicherungskonzern Allianz bereits angekündigt, keine Kohle-basierten Geschäftsmodelle mehr zu finanzieren. Die Allianz wird nicht mehr in Unternehmen investieren, wenn sie mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes durch den Abbau von Kohle oder mehr als 30 Prozent ihrer Energieerzeugung aus Kohle erzielen. Auch die französische Axa und der norwegische Pensionsfonds, der größte Staatsfonds der Welt, haben den Ausstieg aus dem Kohle-Geschäft angekündigt. Zuletzt hat das Abgeordnetenhaus in Berlin beschlossen, öffentliche Gelder aus Unternehmen abzuziehen, deren Geschäftsmodell dem Ziel der Klimaneutralität widersprechen. Auch die in Osnabrück ansässige Deutsche Bundesstiftung Umwelt versucht ihr Portfolio nach Nachhaltigkeitskriterien zu ordnen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass damit auch kurzfristig keine Renditeeinbußen verbunden sein müssen. Langfristig dürften nachhaltige Anlagen auch wirtschaftlich besser da stehen.
Darüber hinaus gewinnen weitere Nachhaltigkeitskriterien aus dem Umwelt- und Sozialbereich eine wachsende Rolle bei der Frage, wie Geldmittel langfristig gewinnbringend, sicher, verantwortungsbewusst angelegt werden können und sollen. So rückt zum Beispiel der Ausschluss von Kinderarbeit oder von Investitionen in die Rüstungsindustrie bei Geldanlagen mit öffentlichen Mitteln zunehmend in den Fokus.
Geänderter Beschluss (BOB-CDU-Gruppe):
Angesichts der klimapolitischen Herausforderungen, denen sich Osnabrück stellt und den wachsenden Nachhaltigkeitsansprüchen an Geldanlagen, möge der Rat beschließen:
1. Der Rat begrüßt, dass Osnabrück sich für eine ethische, ökologische und soziale Ausrichtung des gemeinsam mit anderen Städten gehaltenen Westfälischen-Versorgungs-Rücklage-Fonds (WVR-Fonds) einsetzt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlagerichtlinien der Friedensstadt Osnabrück und ihrer Eigenbetriebe zu überarbeiten, um nachhaltige, ökologische und ethische Kriterien aufzunehmen. In einem zweiten Schritt sind entsprechende Anlageempfehlungen für die städtischen Töchter und Beteiligungen zu entwickeln.
3. Die Richtlinien sollen sich an denen des WVR-Fonds orientieren. Also neben bestehenden Kriterien zu Anlagensicherheit und Rendite-Erwartungen folgendes umfassen:
- keine Beteiligung an Unternehmen, die Kinderarbeit zulassen,
- die UN-geächtete Militärwaffen (beispielsweise Streubomben) herstellen oder vertreiben,
- die ausschließlich überwiegend auf klimaschädliche Energien setzen oder Atomenergie erzeugen.
4. Darüber hinaus sollen mittelfristig weitergehende ethische Grundsätze entwickelt werden, die sich an den Grundsätzen, Kernthemen und Handlungsfeldern der DIN ISO 26.000 orientieren.
- keine Beteiligung an Unternehmen, die Pflanzen oder Saatgut gentechnisch verändern,
- die Tierversuche für die Herstellung von Kosmetika durchführen,
- die Verantwortung für eklatante Bestechungs- oder Korruptionsfälle tragen.
5. Die Vorlagen gemäß 2. und 3. sind dem Fachausschuss vorzulegen.
Begründung:
Punkt 1: Neben der ethischen und ökologischen Ausrichtung sollte auch „soziale“ ergänzt werden. In der Fachwelt hat sich die Bezeichnung ESG-Anlagen (Environmental Social Governance) durchgesetzt und bezieht neben den ethischen und ökologischen Aspekten auch ausdrücklich soziale Aspekte mit ein.
Punkt 2: Unverändert.
Punkt 3: Grundsätzlich sollten die Anlagerichtlinien stärker auf den „Best in Class“-Ansatz ausgerichtet sein. Danach wird in jeder Branche auf die unter Nachhaltigkeitsaspekten besten Unternehmen gesetzt. Dies führt z. B. dazu, dass Unternehmen, die im Energiebereich auch Atomenergie produzieren, nicht von vornherein ausgeschlossen sind. Im Bereich der Waffen muss geregelt sein, dass Hersteller von UN-geächteten Waffen (z. B. Streubomben) ausgeschlossen sind. Tatsächlich sollten aber auch keine Unternehmen im Bestand sein, die überwiegend oder zu großen Teilen Waffenproduzenten sind, wie z. B. in Deutschland Rheinmetall. Die Möglichkeit in Unternehmen wie z. B. in Daimler zu investieren, die ebenfalls über einen Rüstungsanteil im Konzern verfügen, sollte bestehen bleiben. Bei den Richtlinien muss darauf geachtet werden, dass eine pragmatische Umsetzung möglich bleibt. So gehen manche Nachhaltigkeitsratingagenturen davon aus, dass ein Anteil von weniger als 5 % im Militärbereich für die Frage der Investierbarkeit unschädlich ist.
Punkt 4: Die DIN ISO 26.000 ist eine internationale Norm, die Empfehlungen und Orientierung zu ethisch korrektem Handeln im Wirtschaftsleben gibt und Unternehmen ermöglicht, ihre gesellschaftliche Verantwortung (Corporate Social Responsibility) anhand transparenter Leitlinien auszurichten und ihrer Berichtspflicht darüber nachzukommen.
Die Kernthemen der DIN ISO 26.000 befassen sich mit Organisationsführung, Menschenrechten, Arbeitspraktiken, Umwelt, fairen Betriebs- und Geschäftspraktiken, Konsumentenanliegen sowie Einbindung und Entwicklung der Gesellschaft.
Diese unterliegen einer ständigen dynamischen Entwicklung und beruhen auf Prinzipien der Rechenschaftspflicht, Transparenz, ethischem Verhalten, der Achtung der Interessen der Stakeholder, der Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Achtung internationaler Verhaltensstandards sowie der Achtung der Menschenrechte.
Beratungsergebnis:
Der geänderte Beschluss wird bei 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.
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