03.04.24 –
Sachverhalt:
Mitte Januar hat die Stadt Osnabrück alle Haushalte im Stadtgebiet über ein Informationsschreiben darauf hingewiesen, dass Hunde bei der Stadt angemeldet werden müssen und dass pro Hund eine Hundesteuer erhoben wird.
Wir fragen die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 05.04.2024 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Eine Auswertung nach Erst- und Zweithunden ist nicht möglich. Zur Zeit sind 7.299 Hunde zur Hundesteuer angemeldet. Der Nachweis des Hundeführerscheins wird nicht geprüft.
Zu 2.:
Der Hundebestand war Stand 27.03.2024 um 234 Hunde höher als vor der Hundebestandsaufnahme, wobei wegen der Vielzahl der An- bzw. auch Abmeldungen noch nicht alle Meldungen verarbeitet wurden. Dieser Anstieg geht über das gewöhnliche Niveau von gemeldeten Hunden hinaus.
Zu 3.:
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Es kommt nach der herrschenden Rechtsprechung hinsichtlich der Erhebung zur Hundesteuer nicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen an. Besteuert wird nicht das Einkommen oder das Vermögen, sondern der Aufwand, den der Steuerpflichtige tätigt, auch wenn er ihn sich eigentlich nicht leisten kann. Eine Befreiung von der Hundesteuer ist nur vorgesehen für Diensthunde von Polizei, Zoll etc., für Rettungsgunde und für Schwerbehinderte mit bestimmten Merkzeichen.
Kategorie
Warum Europa jetzt gegenüber China handeln muss – im Interesse seiner Unternehmen. Hier liest du den Gastbeitrag von Franziska Brantner aus der [...]
Auf EU-Ebene wird derzeit über eine weitgehende Deregulierung der Gentechnik beraten – getragen von einer Einigung zwischen konservativen [...]
In einem Brief an Ursula von der Leyen fordert Bundeskanzler Merz von der EU-Kommission, dass auch über das 2035 Autos mit Verbrennungsmotoren [...]