03.04.24 –
Sachverhalt:
Mitte Januar hat die Stadt Osnabrück alle Haushalte im Stadtgebiet über ein Informationsschreiben darauf hingewiesen, dass Hunde bei der Stadt angemeldet werden müssen und dass pro Hund eine Hundesteuer erhoben wird.
Wir fragen die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 05.04.2024 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Eine Auswertung nach Erst- und Zweithunden ist nicht möglich. Zur Zeit sind 7.299 Hunde zur Hundesteuer angemeldet. Der Nachweis des Hundeführerscheins wird nicht geprüft.
Zu 2.:
Der Hundebestand war Stand 27.03.2024 um 234 Hunde höher als vor der Hundebestandsaufnahme, wobei wegen der Vielzahl der An- bzw. auch Abmeldungen noch nicht alle Meldungen verarbeitet wurden. Dieser Anstieg geht über das gewöhnliche Niveau von gemeldeten Hunden hinaus.
Zu 3.:
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Es kommt nach der herrschenden Rechtsprechung hinsichtlich der Erhebung zur Hundesteuer nicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen an. Besteuert wird nicht das Einkommen oder das Vermögen, sondern der Aufwand, den der Steuerpflichtige tätigt, auch wenn er ihn sich eigentlich nicht leisten kann. Eine Befreiung von der Hundesteuer ist nur vorgesehen für Diensthunde von Polizei, Zoll etc., für Rettungsgunde und für Schwerbehinderte mit bestimmten Merkzeichen.
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