Beschaffung schadstoffarmer Autos

25.09.12 –

Der Rat hatte am 18.12.2007 einstimmig beschlossen, dass beim Kauf oder Leasing von Kraftfahrzeugen durch die Stadt bzw. die städtischen Tochtergesellschaften ab 2012 der Mittelwert aller Fahrzeuge (Pkw) 120 g CO2/km nicht mehr überschreiten solle. In der Beantwortung einer diesbezüglichen Anfrage vom 15.06.2010 verweist die Verwaltung auf die entsprechenden Umsetzungsschritte und die damit verbundene Beschaffung.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Wie wird der Beschluss weiterhin umgesetzt und was sind ggf. Umsetzungshemmnisse?
  2. Welche entsprechenden Aktivitäten sind der Verwaltung bei den städtischen Töchtern bekannt?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung dies bei der Unterstützung und Ausweitung des Carsharing (vgl. Ratsbeschluss 13.03.2012) einzubinden?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.    Die Verwaltung hatte bereits aufgrund der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 20.04.2010 in der Mitteilungsvorlage vom 26.05.2010 Stellung genommen, dessen Inhalt uneingeschränkt auch weiterhin Gültigkeit hat. Demnach trifft der Ratsbeschluss nur auf wenige Fahrzeuge des kommunalen Fuhrparks zu, nämlich lediglich auf PKW mit Benzinmotoren. Der Schadstoffausstoß von Dieselfahrzeugen wird nach anderen Kriterien bewertet, z.B. nach der EURO-Norm. Die überwiegende Anzahl von Fahrzeugen des städtischen Fuhrparks sind ohnehin LKWs mit Dieselantrieb. Die weitere Umsetzung des Beschlusses wird im Übrigen durch mehrere Maßnahmen gewährleistet, wobei bestimmte Rahmenbedingungen zu beachten sind.

Gemäß Ziffer 10 der generellen Leitlinien der Haushalts- und Fiskalpolitik der Stadt Osnabrück (Anlage 1 zum Haushaltssicherungskonzept 2007, Ratsbeschluss vom 20.03.2007) sind alle geplanten Neuanschaffungen von Fahrzeugen  für die Kernverwaltung und die Eigenbetriebe dem Fachausschuss und dem Verwaltungsausschuss vorzulegen. In den entsprechenden Vorlagen ist neben anderen Angaben zu den geplanten Fahrzeugbeschaffungen wie Baujahr, Km-Leistung und Restwert des Fahrzeugs ebenfalls der CO2/km-Wert in Gramm anzugeben, um der Umsetzung des Ratsbeschlusses Rechnung zu tragen.

Hinzu kommt, dass Neuanschaffungen von Fahrzeugen in besonderem Maße im Fokus des Investitionscontrollings stehen, welches der Fachbereich Finanzen und Controlling durchführt. Auch hier wird der Nachweis verlangt, dass neu anzuschaffende Fahrzeuge mit Benzinantrieb die bestehenden CO2-Richtwerte (in 2012 120g CO2/km) nicht überschreiten.

Ein Umsetzungshemmnis liegt darin, wenn bestimmte Interessenkonflikte (z.B. Wirtschaftlichkeit versus Maßgaben zum Schadstoffausstoß) bestehen bzw. es in gewissen Fahrzeugklassen (z.B. bestimmte Spezial- oder Sonderfahrzeuge) schlechthin nicht möglich ist, die Richtwerte einzuhalten, da auch die Anbieter mit dem geringsten Schadstoffausstoß am Markt nicht unterhalb der festgelegten Grenzwerte liegen.

Zu 2.    Unter Bezugnahme auf die Beantwortung zu 1. ist hervorzuheben, dass Ziffer 10 der generellen Leitlinien der Haushalts- und Fiskalpolitik der Stadt Osnabrück (s.o.) neben der Kernverwaltung auch für die Eigenbetriebe gilt. Zudem erstreckt sich auch das Investitionscontrolling auf die Fahrzeuganschaffungen der Eigenbetriebe.

Darüber hinaus wurde jährlich eine Anfrage bei den städtischen Gesellschaften gestellt, ob dort die CO2-Richtwerte (zumindest im Mittel) eingehalten werden. Die Ergebnisse dieser Abfrage für das Jahr 2011 zeigen auf, dass die Mehrzahl der Fahrzeuge der städtischen Gesellschaften nicht unterhalb der vorgegebenen CO2-Richtwerte liegt.

In Bezug auf die städtischen Gesellschaften soll allerdings auch nicht unerwähnt bleiben, dass z.B. bei den Stadtwerken bereits einige Elektrofahrzeuge angeschafft wurden, bei welchen der CO2-Ausstoß vollständig wegfällt.

Ein Grund dafür, dass die CO2-Vorgaben bei einigen Fahrzeugen der Gesellschaften nicht eingehalten werden, liegt darin, dass sich bei bestimmten Einsatzzwecken eben nur wenige Fahrzeugtypen als Sonderfahrzeuge (z.B. Sonderfahrzeuge für Kanalunterhaltung, Werkstattwagen) anbieten, bei welchen eine Richtwerteinhaltung aufgrund der Ausstattungserfordernisse ausgeschlossen ist. Im Übrigen sind auch sonstige Gründe bei der Beschaffung von Bedeutung, so etwa bestimmte Klauseln aus Arbeitsverträgen.

Seitens der Verwaltung wurde nahe gelegt, dass die städtischen Gesellschaften der Aufforderung des Rates aus dem Beschluss vom 18.12.2007 nachkommen sollen, in den Aufsichtsräten bzw. Gesellschafterversammlungen gleichlautende Beschlüsse zu den CO2-Richtwerten zu fassen. Anhand der für 2011 durchgeführten Abfrage lässt sich hingegen konstatieren, dass eine flächendeckende Umsetzung gegenwärtig noch nicht erfolgt ist. Insofern erscheint insbesondere im Bereich der städtischen Gesellschaften Potential vorhanden, um noch mehr als bisher auf die Anschaffung von angemessenen und zweckerfüllenden Fahrzeugen hinzuwirken, die aber gleichzeitig auch unter Würdigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte die CO2-Vorgaben aus dem Ratsbeschluss vom 18.12.2007 einhalten.

Zu 3.    In der Vergangenheit wurde bereits im Rat über die bestehenden Regelungen zum Carsharing berichtet (z.B. Vorlage Nr. VO/2012/0787 vom 12.03.2012 oder Vorlage Nr. VO/2012/0692 vom 22.02.2012). Aktuell kann diesbezüglich auf den Ratsauftrag zur Unterstützung und Förderung von Carsharing in der Stadt Osnabrück aus März 2012 verwiesen werden. Bestandteil dieses Auftrags ist ebenfalls die Prüfung von weitergehenden Nutzungsmöglichkeiten für die Verwaltung und die städtischen Gesellschaften. Hier sollten zunächst die Ergebnisse dieser Überprüfung abgewartet werden. Insoweit wird auf die Mitteilungsvorlage VO/2012/1561 des Fachbereichs Städtebau verwiesen.

Ungeachtet dessen lässt sich herausstellen, dass auch im Rahmen des Carsharing zu beschaffende Fahrzeuge den unter Ziffer 1 genannten Prüfmechanismen unterzogen werden, damit sukzessive ein Fuhrpark mit einem geringen Schadstoffausstoß für das Carsharing aufgebaut wird.

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