Transport zu außerschulischen Lernstandorten und andere Sondertransporte

19.06.12 –

  1. Mit welchem Verfahren und nach welchen Kriterien werden die Transporte zu außerschulischen Lernstandorte (z. B. Nettebad) und andere regelmäßige oder unregelmäßige Sondertransporte an Unternehmen vergeben?
  2. Wie wird die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards hinsichtlich des Zustands der Fahrzeuge (z. B. Eignung zur Durchführung der Umweltzone) des eingesetzten Personals oder der Zuverlässigkeit überprüft?
  3. Wie werden mögliche Synergieeffekte mit dem regulären Schülerverkehr, anderen Sonder-Verkehren, der Einbeziehung des regulären ÖPNV oder durch Vergabe der Disposition abge-prüft bzw. genutzt?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt zu Protokoll:

Zu Frage 1:

Der Fachbereich Schule/ Sport organisiert neben dem freigestellten Schülerverkehr ausschließlich die Beförderungen zum Schwimmunterricht in den städtischen Bädern (z. B. Nettebad). Diese werden durch ein Unternehmen mit Reisebussen durchgeführt, das auch im Auftrag der Stadtwerke Osnabrück im Stadtgebiet unterwegs ist. Die übrigen außerschulischen Lernstandorte, die im Bereich der Innenstadt liegen, können durch Nutzung des ÖPNV mit der zu Beginn des Schuljahres ausgegebenen Schülersammelzeitkarte erreicht werden. Für Schulveranstaltungen, wie normaler Sportunterricht, Rudern und muttersprachlicher Unterricht, die an Lernstandorten stattfinden, die mit der Schülersammelzeitkarte nicht erreicht werden können, besteht die Möglichkeit, den Schülern/innen Einzelfahrscheine auszuhändigen. Für Tagesfahrten und Ausflüge wie z. B. zum Zoo, Theater, Museen und Besichtigungen werden die Unternehmer direkt von den Schulen beauftragt.

Zu Frage 2:

Für Fahrzeuge, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt werden, besteht lt. Straßenverkehrszulassungsordnung die Verpflichtung, alle 12 Monate zur Haupt-untersuchung vorgestellt zu werden. Bei diesen Untersuchungen wird vom Prüfingenieur ein spezieller Prüfbogen abgearbeitet und protokolliert. Darüber hinaus wird im Bedarfsfall, d.h. bei Vorliegen entsprechender Beschwerden, vom Fachbereich Schule/ Sport eine Überprüfung veranlasst. Ab Oktober 2009 sind alle Unternehmer schriftlich über die Einführung der jeweiligen Umweltzone zum nachfolgenden Jahr informiert und gleichzeitig auf die strikte Einhaltung der Vorgaben hingewiesen worden. Mittlerweile haben alle Unternehmer schriftlich den Einsatz von Fahrzeugen mit jetzt erforderlichen grünen Umweltplaketten bestätigt.

Zu Frage 3:

Wie oben dargestellt, organisiert der Fachbereich Schule/ Sport nur die Unterrichtsfahrten zu den Osnabrücker Bädern. Eine Einbeziehung des regulären ÖPNV im Rahmen dieser Fahrten, z.B. zum Nettebad, ist nicht möglich, da die Schülerschaft der überwiegenden Anzahl der Schulen am Neumarkt umsteigen müsste. Zudem können die von den Bäderbetrieben zur Verfügung gestellten Schwimmzeiten nicht mit dem Fahrplan der Linienbusse abgestimmt werden, so dass es zu langen Fahrzeiten und damit unverhältnismäßigen Ausfallzeiten an den Schulen kommen würde.

 

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Anfrage | Bildung | Verkehr

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