BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Ausstattung von städtischen Gebäuden mit Defibrillatoren

Ausstattung von städtischen Gebäuden mit Defibrillatoren / Anfrage der Gruppe Grüne/SPD/Volt im Betriebsausschuss Immobilien- und Gebäudemanagement am 22.10.2024

14.10.24 –

Sachverhalt:

Automatisierte externe Defibrillatoren (AED) können Leben retten: Tritt ein Herzstillstand ein, ist schnelles Handeln gefragt; bis der Notarzt kommt, ist es oft schon zu spät. Innerhalb von vier Minuten muss mit der Herzmassage begonnen werden, andernfalls droht der Tod. Gerade im Sport, aber auch im Alltag kommt es immer wieder dazu, dass Menschen plötzlich mit einem Herzstillstand zusammenbrechen – nicht nur ältere Menschen, sondern auch fitte, junge Menschen, Jugendliche und Kinder. Die AED sind selbsterklärend und daher auch von Laien zu bedienen – rechtlich abgesichert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche städtischen Gebäude sind mit AED ausgestattet und welche nicht?
2. Rüstet die Verwaltung städtische Gebäude aktuell mit AED nach?
3. An welchen Vorgaben orientiert sich die Verwaltung bei der Ausstattung von Gebäuden mit AED (z.B. Reichweite, Ausschilderung, Zugriff, Schulung)?


In ihrer Mitteilungsvorlage zur Ratssitzung am 05.11.2024 antwortete die Verwaltung wie folgt:

Zu 1.:

Im Sommer 2023 wurden an folgenden Standorten Geräte neu angeschafft oder überalterte Geräte ausgetauscht:

Bezeichnung Standort

Straße

 

Haus der Jugend

Große Gildwart 6 - 9

Jugendzentrum Ostbunker

Oststraße 65

Jugendzentrum Westwerk

Atterstraße 36

Gemeinschaftszentrum Lerchenstraße

Lerchenstraße 135 - 137

Gemeinschaftszentrum Ziegenbrink

Hauswörmannsweg 65

Heinz-Fitschen-Haus

Heiligenweg 40

Stadtteiltreff Haste

Saßnitzer Straße 31

Stadtteiltreff Alte Kasse

Kleine Schulstraße 38

Rathaus

Markt 30

Stadthaus 1

Natruper-Tor-Wall 2

Stadthaus 1

Natruper-Tor-Wall 2

Stadthaus 2

Natruper-Tor-Wall 2

Dominikanerkloster

Hasemauer 1

Eigenbetrieb Immobilien- und Gebäudemanagement

Bierstraße 33 - 36

Vitischanze

Vitihof 15 a

Eigenbetrieb Immobilien- und Gebäudemanagement Technische Betriebe

Schlachthofstraße 18 - 20

Sedanstraße

Sedanstraße 109

Die Schulen statten sich in eigener Verantwortung aus. Eine Aufstellung liegt der Verwaltung nicht vor.

Zu 2.:

Im Bereich der Verwaltungsgebäude und Jugendzentren sind aktuell keine weiteren Geräte geplant. Es ist vorgesehen, die Evakuierungszentren ebenfalls mit AED-Geräten auszustatten.

Zu 3.:

Es gibt keine Vorgaben für die Aufstellung von AED-Geräten. Die im Sommer 2023 installierten Geräte wurden aufgrund einer Bedarfsmeldung der jeweiligen Dienststellen angeschafft. Orientiert wurde sich an der Zahl und Altersstruktur der Besucherzahl an den Standorten. Einführungsschulungen wurden durchgeführt, die Handhabung ist auch Bestandteil der regelmäßigen Erst-Hilfe-Schulungen für Ersthelfer in der Stadtverwaltung Osnabrück. Die Geräte dürfen aber auch von Laien ohne vorherige Schulung bedient werden.

Kategorie

Anfrage | Gesundheit, Verbraucherschutz | Sicherheit | Verwaltung

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