Ausstattung von städtischen Gebäuden mit Defibrillatoren

Ausstattung von städtischen Gebäuden mit Defibrillatoren / Anfrage der Gruppe Grüne/SPD/Volt im Betriebsausschuss Immobilien- und Gebäudemanagement am 22.10.2024

14.10.24 –

Sachverhalt:

Automatisierte externe Defibrillatoren (AED) können Leben retten: Tritt ein Herzstillstand ein, ist schnelles Handeln gefragt; bis der Notarzt kommt, ist es oft schon zu spät. Innerhalb von vier Minuten muss mit der Herzmassage begonnen werden, andernfalls droht der Tod. Gerade im Sport, aber auch im Alltag kommt es immer wieder dazu, dass Menschen plötzlich mit einem Herzstillstand zusammenbrechen – nicht nur ältere Menschen, sondern auch fitte, junge Menschen, Jugendliche und Kinder. Die AED sind selbsterklärend und daher auch von Laien zu bedienen – rechtlich abgesichert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche städtischen Gebäude sind mit AED ausgestattet und welche nicht?
2. Rüstet die Verwaltung städtische Gebäude aktuell mit AED nach?
3. An welchen Vorgaben orientiert sich die Verwaltung bei der Ausstattung von Gebäuden mit AED (z.B. Reichweite, Ausschilderung, Zugriff, Schulung)?


gez. Dr. Kristina Pfaff
Gruppe Grüne/Volt

gez. Robert Alferink
SPD-Fraktion

Kategorie

Anfrage | Gesundheit, Verbraucherschutz | Sicherheit | Verwaltung

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