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29.08.24 –
Sachverhalt:
Die inzwischen vollzogene Umwandlung aller Osnabrücker Grundschulen zu Ganztagsschulen war ein Kraftakt, dessen Nachwirkungen noch spürbar sind. Ein Ganztagsangebot ist selbstverständlich nicht kostenlos. Es werden für eine angemessene Ausgestaltung dieses Angebots finanzielle Mittel und Räumlichkeiten benötigt.
Im Rahmen der Ganztagsumwandlung kommen jedoch nicht nur zusätzliche Kosten auf die Grundschulen zu, sondern auch die übrigen Schulformen in Osnabrück sehen sich durch deren schulische Herausforderungen einem erhöhten Bedarf gegenüber.
In diesem Zusammenhang erklärte die Verwaltung bereits am 27.01.2022, dass eine grundsätzliche Überprüfung des Schulbudgets erfolgen und dabei ein interkommunaler Vergleich durchgeführt werden solle.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 25.10.2024 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Damit die Grundschulen ein pädagogisch zielführendes und vielseitiges Ganztagsangebot vorhalten können, sind entsprechende finanzielle Mittel erforderlich. Dieses wird vorrangig aus den zugewiesenen Landesmittel bedient.
Im Rahmen einer Stellungnahme verweist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück auf eine Veröffentlichung des Nds. Kultusministeriums/Referat 25 hin.
Danach werden die für die Ganztagsgrundschulen erforderlichen Ressourcen auf der Grundlage des Runderlasses des MK vom 21.03.2019 „Klassenbildung und Lehrkräftestundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“ unter 5.1 dargestellten Tabelle (Zuschläge für Zusatzbedarf) berechnet. Demnach erhalten u. a. Ganztagsschulen für Schülerinnen und Schüler (SuS), die je einen Tag im Umfang von mind. 2 Unterrichtsstunden an außerunterrichtlichen Angeboten teilnehmen, einen entsprechenden Zusatzbedarf.
Der Zuschlag nach diesem Runderlass ist nach den Schulformen differenziert und erhöht sich nach den Anwesenheitstagen der Schülerinnen und Schüler. Der Zuschlag bei Grundschulen beträgt 0,1 (1 Tag), 0,2 (2 Tage), 0,3 (3 Tage) und 0,4 (> 3 Tage). Von dem sich daraus ergebenden Stundenbedarf werden 75 Prozent als ganztagsspezifischer Zusatzbedarf bereitgestellt.
Von diesem ganztagsspezifischen Zusatzbedarf können anteilig – das heißt maximal 40 % der Lehrkräftestunden budgetiert werden, um die Zahl der pädagogischen Fachkräfte zur Durchführung außerunterrichtlicher Ganztagsangebote zu erhöhen (u. a. Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Personal außerschulischer Kooperationspartner). Die Budgetierung erfolgt unter Berücksichtigung des aktuellen Wertes einer Lehrkräftestunde.
Von der Stadt Osnabrück werden für die Ganztagsbeschulung in den Grundschulen finanzielle Mittel von den Fachbereichen Bildung, Schule und Sport (FB 40) und Kinder, Jugendliche und Familien (FB 51) zur Verfügung gestellt. Der FB 40 berücksichtigt aktuell für die Ganztagsschülerinnen und Ganztagsschüler einen Betrag von jeweils 5 Euro bei vollständiger Teilnahme. Sofern das Ganztagsangebot nur an einzelnen Tagen in Anspruch genommen wird, erfolgt die Berechnung entsprechend anteilig. Mit der beabsichtigten Aktualisierung der Berechnungsgrundlage für das Schulbudget ist auch hier eine Anpassung vorgesehen.
Der FB 51 finanziert im Rahmen der trilateralen Verträge des Landes die Träger der Jugendhilfe, die für die Ganztagsschulen im Primarbereich (Ausnahme Diesterwegschule, Drei-Religionen Schule) tätig sind. Es werden die Betriebskosten bereitgestellt. Das Personal der Jugendhilfeträger ist ab jeweils 13 Uhr im Ganztagsbetrieb der jeweiligen Schulen eingesetzt. Es wird Personal für die Ganztagskoordination der Angebote der Jugendhilfe im Ganztag gestellt, sowie weiteres Personal für die Ganztagsbetreuung, welches auch im Anschluss an die Ganztagsbetreuung und zu den Ferienzeiten im kooperativen Hort eingesetzt ist.
Zu 2.:
In der Sitzung des Schul- und Sportausschusses im Januar 2022 wurde darauf hingewiesen, dass eine Überprüfung des Budgets durch die Verwaltung erfolgen soll. Hierfür wurde ein interkommunaler Vergleich im Rahmen einer Bachelorarbeit angestrebt. Der Ausschuss wurde in dieser Sitzung auch darüber informiert, dass zum damaligen Zeitpunkt keiner der Studierenden gefunden wurde, der sich inhaltlich mit dieser Thematik auseinandersetzt. Im Folgejahr konnte dann die Thematik im Rahmen einer Bachelorarbeit durch einen interkommunalen Vergleich aufgearbeitet werden. Die Ergebnisse aus dieser Facharbeit liegen vor und wurden ausgewertet. Dabei bestand der Grundsatz, eine einfache, nachvollziehbare, transparente und gerechte Berechnungsgrundlage zu schaffen.
Eine aktualisierte Berechnungsgrundlage liegt mittlerweile nahezu vollständig vor. In einem letzten Schritt werden Plausibilitäten überprüft. Diese Berechnungsgrundlage wird dem Schul- und Sportausschuss in der Sitzung am 07.11.24 vorgestellt. In dieser Sitzung wird auch der Teilhaushalt des FB Bildung, Schule und Sport vorgelegt.
Zu 3.:
Bislang wurden die Hallenzeiten im Rahmen der Nachmittagsbetreuung den Horten zur Verfügung gestellt. Mit Umwandlung zu Ganztagsgrundschulen werden diese Zeiten von den Schulen für das schulische Ganztagsangebot genutzt.
Viele Schulen nutzen diese Zeiten für Kooperationen mit den jeweils ansässigen Sportvereinen. Damit erfolgt eine sinnvolle Verknüpfung zum Angebot der Vereine.
Dem Fachbereich Bildung, Schule und Sport ist nicht bekannt, dass durch die Umsetzung des Ganztages Angebote von Vereinen in den Sporthallen entfallen mussten.
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