BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Bereitstellung von weiteren Finanzmitteln für die Sanierung der "Bremer Brücke"

Bereitstellung von weiteren Finanzmitteln für die Sanierung der "Bremer Brücke", der Heimspielstätte des VfL Osnabrück (aktualisierte Vorlage) / Änderungsantrag der Gruppe Grüne/SPD/Volt in der Ratssitzung am 01.10.2024

30.09.24 –

Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Osnabrück bekräftigt – wie schon mit den Beschlüssen vom 28. Mai 2019 und vom 11.02.2020 – die Bedeutung des VfL Osnabrück sowie des überregional bekannten Stadions „Bremer Brücke“ für die Stadt Osnabrück und die Region. Der Rat setzt sich für den Erhalt und die Zukunftsfähigkeit des Stadions an der Bremer Brücke ein. Er erkennt die zwingende Notwendigkeit einer Sanierung und Modernisierung des Stadions an und erklärt, dass sich die Stadt Osnabrück hieran finanziell in angemessener Art und Weise beteiligen wird.
     
  2. Die bisherigen Planungsansätze, wonach das Stadion an der Bremer Brücke voraussichtlich erhalten und modernisiert werden kann und durch den Neubau der Ost-, Süd- und Westtribünen ein Stadion mit mindestens 16.000 Zuschauern entstehen kann, werden zur Kenntnis genommen und begrüßt. In der weiteren Planung ist auch ein verbesserter Schutz der Umgebung vor Lärm- und Lichtemissionen vorzusehen. Die Sanierung soll den heutigen Anforderungen an den Klimaschutz entsprechen. Dazu gehört eine PV-Nutzung der Dächer und eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Sowohl für die Bauphase als auch für den Betrieb des sanierten Stadions ist ein nachhaltiges Mobilitätskonzept zur Minderung der verkehrlichen Belastungen zu erstellen.
     
  3. Des Weiteren ist eine vielfältige Drittnutzung für wirtschaftliche und sportliche, aber auch soziale, soziokulturelle und kulturelle Zwecke für die Bürger:innen der Stadt zu berücksichtigen. Dabei ist zu prüfen, ob und wie die logistischen Voraussetzungen geschaffen werden können, um im Stadioninnenraum Veranstaltungen (z.B. Konzerte) durchführen zu können. Die Drittnutzung betrifft auch Quartiers- und Begegnungsräume für die Menschen im Schinkel. Ebenso sollen die Planungen berücksichtigen, einzelne gastronomische Angebote im/am Stadion so anzulegen, dass eine (dauerhafte) Nutzung auch an Nicht-Spieltagen möglich ist.
     
  4. Zudem ist zu prüfen, unter welchen Rahmenbedingungen eine Überführung des Stadions in das Eigentum der Stadt Osnabrück erfolgen kann.
     
  5. Für die weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 wird außerplanmäßig ein investiver Zuschuss in Höhe von 4,46,95 Mio. € an die Stadionbetriebsgesellschaft, die VfL Osnabrück GmbH Co. KG, freigegeben. Hiervon werden insb. die Leistungsphasen 1 bis 45 der Objekt- und Fachplanung, die Projektsteuerung und erforderliche Gutachten für die Stadionsanierung finanziert.
     
  6. Im Haushalt 2025 wird für die Jahre 2025 ff. jährlich ein Betrag in Höhe von 150.000 € für das Projektmanagement, das die weitere Planung organisiert und sich um die Drittmittelakquise kümmert, eingeplant. Dieser soll als konsumtiver Zuschuss an die Stadionbetriebsgesellschaft zur Deckung der laufenden Kosten der Stadionbetriebsgesellschaft in Form einer freigestellten Betriebsbeihilfe ausgezahlt werden, sofern dort ein entsprechender Mittelbedarf besteht.
     
  7. Ausdrücklich wird erklärt, dass hiermit nur Mittel für vorbereitende Maßnahmen im Vorgriff für die noch zu treffende grundsätzliche Entscheidung über die Durchführung der Stadionsanierung zur Auszahlung kommen. Hiermit erfolgt keine Festlegung, dass die Sanierungsmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, so dass der unter EU-beihilferechtlichen Aspekten erforderliche Anreizeffekt der geplanten Förderung gewahrt bleibt.
     
  8. Voraussichtlich nach der Leistungsphase 3, spätestens jedoch nach Abschluss der Leistungsphase 4 wird dem Rat die fortgeschriebene Planung einschließlich einer Kostenberechnung vorgestellt und dieser entscheidet dann darüber, ob und in welcher Höhe die Stadt Osnabrück Finanzmittel für die Sanierung des Stadions an der Bremer Brücke bereitstellt.
     
  9. Es wird ein Begleitgremium/Projektbeirat eingesetzt, das/der den weiteren Prozess unterstützt. Dabei ist auch die Einbindung der Anwohnenden, der Bürger:innen des Stadtteils, der Fans und der politischen Vertreter:innen zu berücksichtigen. Die Verwaltung legt in Absprache mit dem VfL dem Rat einen entsprechenden Vorschlag vor.
     
  10. Der VfL Osnabrück und die Verwaltung suchen nach weiteren Zuschuss- und Fördermöglichkeiten (einschließlich Crowdfunding). Dabei soll auch der Kontakt zum Landkreis, zu Bund und Land sowie zur Fanszene und insbesondere auch privaten Geldgebern gesucht werden.

    Zur Vorbereitung der Entscheidung gem. Ziffer 5 werden im Haushalt 2025 für die Jahre 2025 ff 67,7 Mio. € abzgüglich der außerplanmäßig bereitgestellten Planungsmittel für die Sanierung des Stadions an der Bremer Brücke bereitgestellt. Über diese Mittel darf erst nach Abschluss der Planungsphase und des Beschlusses gem. Ziffer 5 verfügt werden.
     
  11. Die Bereitstellung und Auszahlung der Mittel gem. der Ziffern 3 und 45 und 6 steht unter dem Vorbehalt, dass die beihilferechtliche Zulässigkeit sichergestellt wird.


Sachverhalt:

Begründung erfolgt mündlich.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Gruppe FDP/UWG, die Fraktion Die Linke und Herrn Garder bei Enthaltung von Herrn Büker und Frau Jacobsen angenommen.

Kategorie

Antrag | Sport | Stadtentwicklung

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