BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Dauerhafter Schutz der Grünen Finger in Osnabrück

Dauerhafter Schutz der Grünen Finger in Osnabrück - Antrag Ratsmitglied Garder / Änderungsantrag der Gruppe Grüne/SPD/Volt, der CDU-Fraktion, der Gruppe FDP/UWG, der Fraktion DIE LINKE. und Oberbürgermeisterin Katharina Pötter in 17.03.2026

17.03.26 –

Beschluss:

Der Rat der Stadt Osnabrück beschließt:

  1. Der Rat der Stadt Osnabrück bekräftigt seinen Beschluss vom 27.09.2022 zum Schutz und zur Weiterentwicklung der Grünen Finger.
     
  2. Die weiteren Maßnahmen zur Sicherung und Qualifizierung des Freiraumsystems der Grünen Finger werden im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über die „Charta zum Schutz, zur Sicherung und Weiterentwicklung des Freiraumsystems Grüne Finger der Stadt Osnabrück“ festgelegt. Die Verwaltung wird gebeten, die Beschlussvorlage zur Charta wie vorgesehen in den nächsten Gremienlauf einzubringen.
     
  3. Der Rat nimmt die im Stadtentwicklungsausschuss am 19.02.2026 vorgestellte Planungskultur und das Festjahr „100 Jahre Grüne Finger“ zustimmend zur Kenntnis und sieht darin einen Beitrag zur weiteren Sensibilisierung für die Bedeutung der Grünen Finger.

1. Die Grünen Finger werden als zusammenhängendes und dauerhaft geschütztes Freiraumsystem festgeschrieben. Sie sind dauerhaft von Bebauung, Nachverdichtung, Versiegelung sowie sonstigen baulichen oder infrastrukturellen Eingriffen auszunehmen.

2. Die Grünen Finger erhalten den verbindlichen Status einer städtischen Schutzkulisse mit Vorrang für Klima-, Natur- und Artenschutz. Dieser Status ist verbindlich in den Flächennutzungsplan, sämtliche Bebauungspläne sowie das Stadtentwicklungsprogramm (STEP) aufzunehmen.

3. Die dauerhafte Unantastbarkeit der Grünen Finger ist planungsrechtlich abzusichern, insbesondere durch Grünflächenfestsetzungen besonderer Zweckbestimmung, Landschafts- oder Naturschutzfestsetzungen sowie den Ausschluss von Ausnahmen, Befreiungen und Zielabweichungsverfahren.

4. Die Grünen Finger werden ausdrücklich als Lebensräume geschützter und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten anerkannt, mit besonderem Schwerpunkt auf Brut-, Rast- und Nahrungsräume für Vogelarten sowie den Erhalt zusammenhängender Biotopverbundstrukturen.

5. Jegliche Eingriffe, die bislang als Randbebauung, Arrondierung, temporäre Nutzung oder Einzelfallentscheidung begründet wurden, sind künftig ausgeschlossen. Eine schrittweise Inanspruchnahme der Grünen Finger wird untersagt.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat regelmäßig über den Zustand der Grünen Finger, bestehende oder drohende Eingriffe sowie Maßnahmen zum dauerhaften Erhalt und zur ökologischen Aufwertung zu berichten.

Sachverhalt:

Die Begründung erfolgt mündlich.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung von Einzelratsmitglied Garder angenommen.

Kategorie

Antrag | Klimaschutz | Natur und Umwelt | Stadtentwicklung

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