04.06.25 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die im öffentlichen Raum in Osnabrück vorhandenen Defibrillatoren (AED) mit ihren Standorten in einer fortlaufend zu ergänzenden Datenbank zu erfassen und über ein online schnell verfügbares Tool (z.B. Geodatenportal) abzubilden.
Im Zuge dessen ist eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen, mit dem Ziel, für das Thema zu sensibilisieren, auf das Online-Kataster hinzuweisen und zur Meldung weiterer Standorte auch durch nicht-städtische Akteure aufzurufen.
Sachverhalt:
Defibrillatoren retten Leben, vorausgesetzt, sie sind schnell verfügbar. Entsprechend vorteilhaft ist es, in der eigenen Umgebung zu wissen, wo sich der nächste Defibrillator befindet.
Obwohl sie im Ernstfall Menschenleben retten können, sind Defibrillatoren im öffentlichen Raum allerdings bislang keine Pflicht – genauso wenig wie ihre Meldung oder Registrierung. Eine Recherche zeigt, dass einzelne Bundesländer und eine Reihe von Kommunen eigene Register betreiben, darunter auch der Landkreis Osnabrück. Die bislang größte Datenbank führt der gemeinnützige Verein Definetz (http://definetz.online/defikataster-hp), Osnabrück ist dort mit einigen Standorten (u.a. Apotheken, Autohäuser, Hochschulen, Schulen Supermärkte, Sportvereine) erfasst. Allerdings gibt es keine Übersichtsliste und die Anzahl an Zugriffen wird eingeschränkt, was die Nutzung einer App nötig macht. Zudem erweisen sich die Suche als auch Einsichtnahme der Standorte als relativ zeitintensiv.
Die Stadt soll mit gutem Beispiel vorangehen und das zu erstellende Defi-Kataster sukzessive auch um die im Definetz aufgeführten Standorte nach Prüfung erweitern. In der digitalen Erfassung sollte neben dem jeweiligen Standort auch die zeitliche Verfügbarkeit des AED einzusehen sein.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Kategorie
Antrag | Digitalisierung und Datenschutz | Gesundheit, Verbraucherschutz | Sicherheit
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