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30.04.19 –
Beschluss:
Der Rat der Stadt Osnabrück fordert das Land Niedersachsen auf, seine Pläne zur Einrichtung einer zentralen Landes-Abschiebebehörde, insbesondere im Erich-Maria- Remarque-Haus, kritisch zu überdenken.
1. Eine Unterbringung des niedersächsischen Abschiebezentrums im nach Erich Maria Remarque benannten Haus, der selber der Verfolgung im nationalsozialistischen Deutschland nur durch Flucht entgehen konnte, ist nicht angemessen.
2. Die Zentralisierung der Aufgabe auf Landesebene engt die kommunalen Entscheidungsspielräume erheblich ein. Die Umstände des jeweiligen Einzelschicksals und lokale Aspekte bleiben dann unbeachtet. Die regional zuständigen Landtagsabgeordneten werden gebeten, sich bei der Landesregierung entsprechend einzusetzen.
Sachverhalt:
Das Flüchtlingshaus an der Sedanstraße, das den Namen des großen Osnabrücker Schriftstellers Erich-Maria-Remarque trägt, ist für die Aufgabe ungeeignet. Der Name Remarques steht für Willkommenskultur, Aufnahme und Humanität. Viele Osnabrückerinnen und Osnabrücker engagieren sich bürgerschaftlich für Geflüchtete unter anderem genau deswegen hier in diesem Haus. Darauf weist die Remarque-Gesellschaft ausdrücklich hin.
Unter einem Dach Geflüchtete ankommen zu lassen, die traumatisiert von Krieg, Verfolgung oder Not im Herkunftsland und der Flucht sind, und zugleich ein Abschiebezentrum zu betreiben, ist problematisch. Die unmittelbare Konfrontation mit drohender Abschiebung verschärft für die Schutzsuchenden die ohnehin schwierige Situation.
Aus menschenrechtlichen Gründen muss bei Fragen des Bleiberechts immer das Einzelschicksal genau beachtet werden. Die Caritas Osnabrück kritisiert daher die Pläne: "Die kommunalen Ausländerbehörden vor Ort mit ihren Mitarbeitern sind viel näher an den betroffenen Menschen dran und somit auch über aktuelle Entwicklungen viel besser informiert. Sie kennen die einzelnen persönlichen Schicksale und mögliche Abschiebehindernisse."
Und weiter: "Eine zentrale Abschiebestelle sei viel zu weit von den Betroffenen entfernt und gar nicht in der Lage tagesaktuell zu entscheiden. Es bestünde die erhöhte Gefahr rechtswidriger Abschiebungen (…) Bei den kommunalen Ausländerbehörden werden Genehmigungen zu Ausbildungen beantragt und akute schwerwiegende Erkrankungen bekannt. Die Gefahr, dass eine zentrale Ausländerbehörde diese wichtigen Aspekte nicht berücksichtigt ist sehr groß. (…) Die Zielsetzung eines fairen Asylverfahrens, während gleichzeitig deren Beschleunigung durch zentrale Abschiebestellen vorangetrieben wird, um die Abschiebequoten zu erhöhen, erscheint unter diesen Umständen nicht mehr gegeben"
https://www.caritas-os.de/pressemitteilungen/quotenoptimierung-auf-kosten-der-menschlichkeit/1410275
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mehrheitlich abgelehnt.
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