27.06.25 –
Dass das Zwischenfazit nach einem Jahr Alkoholverbotszone und weiterer repressiver Maßnahmen rund um den Bereich Neumarkt und Johannisstraße aus Sicht der Stadt positiv ausfällt, ist wenig überraschend. Allerdings haben sich weder die sozialen Herausforderungen, noch die Situation der Sucht- und Wohnungslosenszene damit verbessert. Im Gegenteil, sie haben sich einfach verlagert und angesichts steigender Fallzahlen sogar vergrößert. Die Antwort darauf muss daher eine sozialpolitische und nicht ordnungspolitische sein.
Ein Formfehler der Stadtverwaltung hat dafür gesorgt, dass erst ab Herbst Bußgelder bei Missachtung der Regeln verhängt werden konnten. Die Ordnungsbehörden waren somit gehalten, in den Dialog zu gehen. Das war, wenn auch gezwungenermaßen, der richtige Weg. Kommunikation statt Repression.
In diesem Zusammenhang haben die von uns eingebrachten Schritte – die Stärkung des Quartiermanagements und der Ausbau der aufsuchenden Sozialarbeit (Streetwork) – schon einmal zu einer Entspannung auch des Miteinanders im Johannisquartier beigetragen. Das wird umso deutlicher, wenn man vor Ort mit den Menschen spricht.
Unsere Zustimmung zur Alkoholverbotszone hatten wir im Juni 2024 an drei wesentliche Bedingungen geknüpft. Erstens eine Befristung bis Ende 2025, zweitens eine Evaluation nach einem Jahr, die nun von der Stadtverwaltung vorgelegt wurde und drittens die gleichzeitige Schaffung eines Aufenthaltsortes für Menschen aus der Sucht-, Wohnungs- und Obdachlosenszene. Und zwar unter Mitwirkung der Betroffenen und der sozialen Träger. Einen öffentlichen Ort, an dem sie sein können, andere Menschen treffen sowie eine Toilette und einen Wasserspender haben.
Ein solcher Platz mag kein Alleinheilmittel sein, aber er ist ein weiterer Baustein, um den Betroffenen Unterstützung und Sichtbarkeit zu geben. Denn sie gehören zu unserer Gesellschaft wie alle anderen Menschen. Für viele von ihnen ist der öffentliche Raum ihr Zuhause. Meist geht nicht von ihnen die Gefahr aus, sondern sie sind es, die schutzlos Gefahren ausgesetzt sind.
Vor diesem Hintergrund werden wir einer Verlängerung der Alkoholverbotszone – die Stadtverwaltung schlägt zwei Jahre bis Ende 2027 vor – dann, wenn es zu beschließen ist, nur als einjährige Verlängerung mit fortlaufender Evaluation und unter der Bedingung zustimmen, dass die von uns und Trägern wie dem SKM geforderten Aufenthaltsmöglichkeiten für Menschen aus der Sucht- und Wohnungslosenszene unter Beteiligung der Betroffenen geschaffen werden.
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