21.04.15 –
Beschluss:
Pflichtleistungen sind ebenfalls in der Art der Erbringung und durch eine Optimierung der Verwaltungsorganisation in den Kosten beeinflussbar. Sie haben daher einen entsprechenden Konsolidierungsbeitrag zu leisten.
Der Anteil der Personal- und Sachkosten am Gesamthaushalt von derzeit 24% wird nicht erhöht.
Um eine überproportionale Belastung von externen Zuschussempfängern und Dienstleistungen zu vermeiden, haben sich die Konsolidierungsvorschläge mindestens in dem Umfang auf die Leistungen der städtischen Verwaltung/der Eigenbetriebe zu beziehen, die ihrem Finanzierungsanteil an den Gesamtleistungen entspricht.
Auf dieser Basis beschließt der Rat die folgenden Eckwerte:
1. Das Defizit im Gesamtergebnishaushalt soll im Haushalt 2016 6 Mio. Euro nicht überschreiten. 2017 soll ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden. Dieser Zuschussbedarf wird als Eckwert (Orientierungswert) auf die Vorstandsbereiche heruntergebrochen. Einbezogen werden auch die städtischen Beteiligungen und Gesellschaften.
2. (...)
3. (...)
4. (...)
Beratungsergebnis:
Der geänderte Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
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