Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus in Osnabrück

Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

30.04.19 –

Sachverhalt:

Osnabrück braucht dringend mehr bezahlbaren Wohnraum. In einer Anfrage an die Verwaltung hatten wir nach der Entwicklung bei öffentlich geförderten Wohnraum gefragt. Dies umfasst alle Arten der öffentlichen Förderung auch und insbesondere der Förderung des Wohneigentums von Familien.

Angesichts von über 17.000 Haushalten in Osnabrück mit wenig Einkommen, ist die Entwicklung des Angebots von gebundenem Wohnraum (also mit Mietpreisbindung) von besonderer Bedeutung. Das Angebot an gebundenem Wohnraum wird in 2020 jedoch auf nur noch rund 1.000 Wohnungen sinken. Von daher besteht insbesondere in diesem Segment wohnungspolitisch besonderer Handlungsbedarf.

Der Rat hat daher nicht nur die Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus, sondern auch den Ankauf von auslaufenden Belegungsbindungen beschlossen.

Grundsätzlich sind in der Sozialbindung von Mietwohnraum zwei Gruppen zu unterscheiden: (1) Wohnungen für Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG, d. h. mit niedrigen Einkommen entsprechend dem "einfachen Wohnberechtigungsschein" und (2) Berechtigte nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 DVO-NWoFG, die die Einkommensgrenzen um bis zu 60 % überschreiten dürfen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie hat sich der gebundene Wohnraum seit 2005 in Osnabrück entwickelt?

2. Wieviele Belegungsbindungen konnte die Verwaltung in welchen zurückliegenden Jahren erwerben?

3. Wieviel Wohnraum für Berechtigte nach NWoFG ist in welchen Jahren jeweils seit 2005 neu entstanden

Sachverhalt:

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wie folgt:

zu 1.: Wie hat sich der gebundene Wohnraum seit 2005 in Osnabrück entwickelt?

Anzahl sozial gebundener Mietwohnungen (fertiggestellte Wohneinheiten) in Osnabrück:

Jahr2012201320142015201620172018bis Ende 2019
WE2.124199219741901187917401545vorauss. 1248

Die Zahlen für 2005 bis 2011 sind aufgrund personeller Engpässe in der Wohnbauförderung nicht mehr mit angemessenem Aufwand zeitnah und sicher zu recherchieren.

zu 2.: Wie viele Belegungsbindungen konnte die Verwaltung in welchen zurück liegenden Jahren erwerben?

Das städtische Programm zum Ankauf von Belegungsbindungen wurde erst am 07.11.2017 mit Wirkung ab 2018 durch den Rat beschlossen. Die danach getroffenen Vereinbarungen 2018 und 2019 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Im Übrigen wird auch auf die Beantwortung einer Anfrage zum Rat am 12.03.2019 mit Vorlage VO/2019/3594-01 zu dieser Thematik verwiesen.

Ankauf von Belegungsbindungen für Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (Deckelung Kaltmiete 5,60 €)

Jahr 2018: 7 WE

bis einschl. April 2019: 6 WE

Für weitere 28 Wohnungen wurden 2018 / 2019 Antragsunterlagen versandt.

zu 3.: Wieviel Wohnraum für Berechtigte nach NWoFG ist in welchen Jahren jeweils seit 2005 neu entstanden?

Begründung von Sozialbindungen im Neubau von Mietwohnraum für Berechtigte nach § 3 Abs. 2 und § 5 Abs. 2 Nr. 2 DVO-NWoFG (ohne Studierendenwohnungen) durch städtische Vereinbarungen und/oder Inanspruchnahme einer Landesförderun

 

JahrWE für Berechtigte nach
§ 3 Abs. 2 NWoFG
(niedrige HH-Einkommen,
einfacher Wohnberechtigungsschein,
anf. 5,60 € KM/qm)
WE für Berechtigte nach
§ 5 Abs. Nr. 2 DVP-NWoFG
(Wohnberechtigungsschein
mit EK-Überschreitung
bis 60 %, anf. 7,- KM/qm
200500
2006250
2007102
200805
200990
201000
201100
201200
201300
201400
201500
201650
201702
2018 *202
April 2019 *216
9026

* Die neuen Verpflichtungen aus 2018 und 2019 werden überwiegend 2019 / 2020 realisiert. Das städtische Neubauvorhaben an der Kokschen Straße ist hier noch nicht berücksichtigt.

gez. Schürings

 

 

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Anfrage | Soziales | Stadtentwicklung | Wohnen

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