BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Entwicklung weiterer wassergebundener Erholungsgebiete

19.06.12 –

Aufgrund der bestehenden und auch weiterhin zu erwartenden Konflikte im Bereich des Rubbenbruchsees hat der Rat der Stadt Osnabrück im Jahr 2000 beschlossen, weitere Standorte auf ihre Eignung zur Entwicklung als wassergebundenes Erholungsgebiet hin zu untersuchen. Die Untersuchung des Planungsbüros Brandenfels, Münster, ergab, dass von vier möglichen Standorten lediglich der Standort Schinkel die Voraussetzungen zur Ausbeutung einer Sandlagerstätte im Grundwasserbereich mit anschließender Renaturierungsmöglichkeit als Badegewässer bietet.

Der ehemalige Ausschuss für Umwelt und Feuerwehr hatte hierzu in seiner Sitzung am 29.09.2004 entgegen dem Ursprungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne mit den Stimmen der CDU/FDP Gruppe jedoch beschlossen, dass die Verwaltung die Entwicklung wassergebundener Erholungsgebiete bis auf weiteres nicht weiter verfolgen solle, entsprechende private Initiativen wurden aber ausdrücklich begrüßt. Im STUA wurde am 4.10.2007 folgendes beschlossen:

„Die Stadt Osnabrück beteiligt sich zu 50 % an den Kosten für ein von einem Privatunternehmen beauftragten Gutachten zur Vorerkundung einer Sandabbaulagerstätte für ein Abgrabungsgewässer im Schinkel, maximal jedoch bis zu einer Höhe von 9.000 €.

Die Beteiligung erfolgt nur für den Fall, dass das Lagerstättengutachten die Abbauwürdigkeit des Sandvorkommens nicht attestiert."

Am 01.09.2009 vermeldeten die Sachstandsberichte zu laufenden Ratsbeschlüssen: "Der Antrag wird für erledigt angesehen, da derzeit kein Investor Interesse bekundet." Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 

  1. Wurde ein Gutachten zur Vorerkundung einer Sandabbaulagerstätte für ein Abgrabungsgewässer im Schinkel beauftragt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wie schätzt die Verwaltung auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse die Qualität der Lagerstätte ein?
  2. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Osnabrück ein weiteres wassergebundenes Erholungsgebiet im Stadtgebiet zu realisieren, ohne dabei von einem privaten Investor abhängig zu sein?
  3. Wie schätzt die Verwaltung die Wirkung eines Sees im Osten der Stadt in städtebaulicher, ökologischer und sozialer Hinsicht ein? 

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt zu Protokoll:

Zu Frage 1:

Ein als Investor auftretendes Unternehmen hat 2008 das Interesse an der Vorerkundung der Sandabbaulagerstätte „Abgrabungsgewässer Schinkel" zurückgezogen, daher wurde kein entsprechendes Gutachten beauftragt.

Die Verwaltung kann folgende Auskunft zu der Qualität der Lagerstätte treffen: Laut Geologischer Karte und Bodenkarte stehen im fraglichen Bereich Feinsande bzw. Schluffe/Tone (Bereich Röthebach) unter Gleyen an. Eine im Umfeld vorhandene flache Bohrung bestätigt diese Aussage. Über die Mächtigkeit und Ergiebigkeit lassen sich aufgrund fehlender (tiefer) Bohrungen im betreffenden Gebiet keine Aussagen treffen.

In der Beschlussvorlage „Abgrabungsgewässer Schinkel – Beteiligung an einem Lagerstättengutachten" des StUA (04.10.2007) wurde hierzu bereits ausgeführt, dass aufgrund der glazialen Genese des Sandvorkommens mit kleinräumig wechselnden tonig-lehmigen Einlagerungen etc. zu rechnen ist. Damit verbunden besteht das Risiko, dass der Abbau nicht wirtschaftlich sein könnte (s.a. Beschlussvorlage StUA 04.10.2007). 

Zu Frage 2:

Die Möglichkeiten, ein weiteres wassergebundenes Erholungsgebiet im Stadtgebiet zu realisieren, sind im Wesentlichen von den dafür zur Verfügung gestellten Finanzmitteln abhängig. Die weiteren Rahmenbedingungen wie z.B. die Flächenverfügbarkeit, die Kosten für den Flächenerwerb, die Umweltverträglichkeit, die Herstellungskosten, der Pflegeaufwand etc. müssten ggf. im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht und dargestellt werden. Als Grundlage hierfür könnten zunächst die im Gutachten von Büro für Landschaftsplanung S. & A. Brandenfels (2003) ermittelten Eignungsbereiche geprüft und ggf. aktualisiert werden. 

Zu Frage 3:

Das Büro für Landschaftsplanung S. & A. Brandenfels (2003) prognostiziert unter Zugrundelegung eines Radius von 6 km für die Erreichbarkeit von Gewässern für den östlichen Teil des Stadtgebietes eine Unterversorgung mit öffentlich zugänglichen bzw. nutzbaren Gewässern.

Die Fläche in Schinkel-Ost  ist mit 6,53 ha die größte der vier 2003 vom Büro für Landschaftsplanung S. & A. Brandenfels  ermittelten Eignungsflächen. Als vorteilhaft wird die unmittelbare Nähe zu den Stadtteilen Widukindland, Schinkel, Schinkel-Ost, Gretesch, Lüstringen, Voxtrup und Schölerberg eingeschätzt. Durch die Nähe zur Belmer Straße und zur Autobahn A 33, Anschlussstelle Osnabrück-Lüstringen ist die Fläche verkehrlich sehr gut angebunden. Zudem liegt südlich der Eignungsfläche der Radrundweg Georgsmarienhütte – Osnabrück. Eine Vergrößerung der Eignungsfläche um 2,8 ha könnte nach damaligem Kenntnisstand zudem geprüft werden.

Nachteilig sind laut Gutachten (2003) die isolierte Lage in Bezug auf den Zugang zu benachbarten Landschaftsräumen und die Lärmbelästigungen durch die Belmer Straße und die A 33. Die Standortbewertung wird insgesamt als sehr gut beurteilt, dazu leisten der Stadtteilbezug und die Verkehrsanbindung einen wesentlichen Beitrag.

Da es sich bei der Herstellung des Sees um ein Eingriffsvorhaben handelt, müssen die vorhabenbedingten Auswirkungen auf die Schutzgüter (u.a. Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild, Wasser, Boden) im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie ermittelt werden. Konkrete Aussagen zu den ökologischen Auswirkungen und dem aus dem Eingriff resultierenden Kompensationsbedarf können erst auf Grundlage dieser Studie getroffen werden.

Laut dem Bericht „Soziale Ungleichheit in Osnabrück" gehört der Planungsraum „Schinkel-Ost", in dem das o.g. Abgrabungsgewässer liegen soll, unter besonderer Berücksichtigung der Kinder und Jugendlichen zum Sozialraumprofil 3. Das Sozialraumprofil 3 zeichnet sich durch Familienprägung bei leicht erhöhtem Armutsrisiko aus und „kommt dem „Durchschnitt" am Nächsten". Damit gehört Schinkel-Ost nicht zu den Bereichen mit Handlungsschwerpunkten, die laut dem o.g. Bericht in den Sozialraumprofilen 1 und 2 liegen.

Generell ist bei der Planung eines wassergebundenen Naherholungsgebiets in Abhängigkeit von der Planung und Ausgestaltung des Gewässers mit Wohlfahrtswirkungen für sämtliche Altersgruppen der angrenzenden Wohngebiete zu rechnen.

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Anfrage | Natur und Umwelt | Stadtentwicklung

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