
05.03.26 –
Die Grenzwerte für Luftschadstoffe werden ab 2030 erheblich verschärft. Nach Vorgaben der EU wird der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO₂) von bislang 40 µg/m³ auf 20 µg/m³ halbiert. Der Grenzwert für Feinstaub (PM₂,₅) sinkt von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³. Ziel ist, die Gesundheit der Bürger:innen besser zu schützen.
Die GRÜNEN im Osnabrücker Rat sehen daher die Verwaltung gefordert, einen entsprechenden Maßnahmenplan vorzulegen. Osnabrück müsse seine Anstrengungen zur Reduzierung von Emissionen weiter verstärken – insbesondere im Verkehr mit Verbrennungsmotoren.
„Die neuen EU-Vorgaben sind keine Symbolik, sondern ein klarer gesundheitspolitischer Auftrag“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Jens Meier. „Hier geht es um die Gesundheit der Bürger:innen. Besonders gefährdet sind Kinder, ältere Leute, Menschen mit Vorerkrankungen wie Asthma sowie die Anwohnenden stark befahrener Straßen. Das ist ein ernstes Thema“, erläutert Meiers Stellvertreter Volker Bajus.
Osnabrück habe in den vergangenen Jahren die Belastung bereits erheblich gesenkt. Maßnahmen wie die Umweltzone, die Stärkung des Radverkehrs, der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und die Umstellung der Busflotte der Stadtwerke auf Elektroantrieb hätten messbar zur Verbesserung der Luftqualität beigetragen.
Das zeige sich auch in den Zahlen: Der NO₂-Jahresmittelwert an der verkehrsnahen Messstation Schlosswall ist von rund 50 µg/m³ im Jahr 2010 auf 27 µg/m³ im Jahr 2023 gesunken. Auch die Passivsammler am Neumarkt belegen den Rückgang der Belastung: Dort wurden in den vergangenen Jahren Werte von über 60 µg/m³ (2012) gemessen, zuletzt lagen die Jahresmittel bei etwa 32 µg/m³ (2022). Beim Feinstaub (PM₂,₅) bewegten sich die Jahresmittelwerte in Osnabrück inzwischen im Bereich von etwa 8–10 µg/m³.
„Damit konnten die bisherigen EU-Grenzwerte eingehalten werden. Doch mit Blick auf die neuen Vorgaben ab 2030 wird deutlich, dass Osnabrück bei den Stickoxidwerten noch klar über dem künftigen Grenzwert von 20 µg/m³ liegt. Auch beim Feinstaub befindet sich Osnabrück sehr nahe an den neuen EU-Grenzwert von 10 µg/m³“, stellt Meier fest.
„Grenzwerte sind Mindeststandards“, so Bajus. „Nur weil ein Wert formal eingehalten wird, heißt das nicht, dass die Luft gesund ist. Gerade für Kinder, ältere Menschen und chronisch Erkrankte zählt jede weitere Reduktion. Die Weltgesundheitsorganisation und zahlreiche Kinderärzt:innen halten sogar deutlich niedrigere Werte – etwa 5 µg/m³ für Feinstaub für sinnvoll.“
Die bisherigen Erfolge seien nur Etappenziele. Die Fachverwaltung müsse dem Rat nun darlegen, was aus den neuen EU-Grenzwerten rechtlich folge und welche Auswirkungen sich konkret für Osnabrück ergeben würden.
„Der Mobilitätsplan, mit dessen Erarbeitung wir gerade beginnen, muss Antworten darauf liefern, wie die Verkehrswende weiter vorangebracht werden kann und mit welchen zusätzlichen Maßnahmen insbesondere verkehrsbedingte Emissionen weiter gesenkt werden können“, fordert Meier ein.
Für die GRÜNEN steht dabei ein präventiver Ansatz im Vordergrund: Weniger motorisierter Individualverkehr mit Verbrennungsmotoren, mehr sichere Radinfrastruktur, ein noch attraktiverer ÖPNV, Verkehrsberuhigung in besonders belasteten Bereichen sowie gezielte Maßnahmen zum Schutz von Wohngebieten entlang stark befahrener Straßen.
„Osnabrück hat gezeigt, dass Verbesserungen möglich sind. Jetzt geht es darum, konsequent weiterzugehen – für saubere Luft und für die Gesundheit unserer Kinder“, machen Meier und Bajus abschließend deutlich.
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Zum Hintergrund:
1. Grenzwerte im Vergleich
Schadstoff | Alte EU-Grenzwerte (bis 2029) | Neue EU-Grenzwerte | WHO-Empfehlung |
Stickstoffdioxid (NO₂) | 40 µg/m³ | 20 µg/m³ | 10 µg/m³ |
Feinstaub (PM₂,₅) | 25 µg/m³ | 10 µg/m³ | 5 µg/m³ |
2. Messwerte Osnabrück
Messstelle/Schadstoff | Jahr | Jahresmittelwert | Bewertung |
Schlosswall – NO₂ | 2023 | 27 µg/m³ | unter altem EU-Grenzwert, über neuem 2030-Wert |
Neuer Graben/Neumarkt (Passivsammler) – NO₂ | 2022 | ca. 32 µg/m³ | deutlich über neuem 2030-Wert |
PM₂,₅ | 2022/23 | ca. 8-10 µg/m³ | nahe neuem EU-Grenzwert, über WHO-Empfehlung |
3. Einordnung
Kategorie
Gesundheit, Verbraucherschutz | Klimaschutz | Natur und Umwelt | Presse | Pressemitteilung | Verkehr
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