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15.06.22 –
Beschluss:
1.1 Die Verwaltung wird beauftragt im Vorgriff auf die Haushalte 2023 bis 2025 mit folgenden kulturellen Trägern Zuschussverträge zur institutionellen Förderung bzw. Dauerprojektförderung in Form von 3-Jahres-Verträgen zu den bisherigen Konditionen und auf Antrag zzgl. einer jährlichen Erhöhung von 24 % p.a. zur Abdeckung von Tarifsteigerungen und/oder Inflationsausgleich abzuschließen.
| Träger | Zuschusszweck | Zuschusshöhe 2023 |
1 | Aktionszentrum Dritte Welt e.V. | Institutionelle Förderung (Finanzierung einer Personalstelle) | Bis zu 47.500 € |
2 | Bund Bildender Künstler e.V. | Institutionelle Förderung (Betrieb des Kunst Quartiers) | Bis zu 11.500 € |
3 | Erstes unordentliches Zimmer Theater e.V. | Institutionelle Förderung (Betrieb des Zimmertheaters) | Bis zu 10.200 € |
4 | Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.V. | Institutionelle Förderung (Finanzierung von Personal- und Miet-/Betriebskosten) | Bis zu 45.000 € |
5 | Museums- und Kunstverein Osnabrück e.V. | Institutionelle Förderung (Betrieb der Geschäftsstelle) | Bis zu 10.200 € |
6 | Osnabrücker FilmForum e.V. | Dauerprojektförderung (Vorbereitung & Durchführung „Unabhängiges FilmFest OS“) | Bis zu 52.750 €
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| Gesamt | Bis zu 177.150 € |
1.2 Die über unter 1.1 angegebenen Summen hinausgehenden Antragssummen werden über die Mehrbedarfsliste in die Haushaltsplanung eingebracht werden. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen des Haushaltsbeschlusses für 2023.
2. Die Verwaltung wird beauftragt im Vorgriff auf die Haushalte 2023 bis 2025 mit dem KAOS e.V. eine Zuschussvereinbarung zur institutionellen Förderung in beantragter Höhe von 66.000 € (2023: 18.000 € und 2024 bis 2025: je 24.000 €) für den Zeitraum 2023 bis 2025 zu schließen. Die Vereinbarung wird unter der Voraussetzung geschlossen, dass der KAOS e.V. sich bis zum Ende des Förderzeitraums nachweislich darum bemüht, weitere Fördermöglichkeiten zur Aufrechterhaltung des weiteren Betriebs zu erwirken.
3. Die Verwaltung wird beauftragt neue Anträge auf institutionelle Förderung aus grundsätzlichen Erwägungen aufgrund fehlender Haushaltsmittel und Kompensationsmöglichkeiten abzulehnenin die Haushaltsberatungen 2023 einzubringen (aktuell: Anträge des Kulturspektakulum e.V. und des Musiktheaters LUPE GbR, Finanzierung des Aufbaus eines eigenständigen theaterpädagogischen Zentrums (e.V.))4. Die Verwaltung wird beauftragt den Antrag der theaterpädagogischen Werkstatt gGmbH mit dem Ziel der Finanzierung des Aufbaus eines eigenständigen theaterpädagogischen Zentrums (e.V.)) aufgrund fehlender Haushaltsmittel und Kompensationsmöglichkeiten ebenfalls abzulehnen. Es handelt sich hierbei formal nicht um einen Folgeantrag, sondern einen Neuantrag.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
gez. Sebastian Bracke
Gruppe Grüne/Volt
gez. Heiko Schlatermund
SPD-Fraktion
Abstimmungsergebnis:
Im Kulturausschuss ohne ohne Beschlussempfehlung in die weitere Beratungsfolge weitergegeben.
In der Ratssitzung am 05.07.2022 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und BOB sowie Herrn Jersch und Frau Oberbürgermeisterin Pötter angenommen.
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