
19.09.25 –
Das auf Bundesebene verabschiedete Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wird deutliche Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaft hinsichtlich der Zahl der Krankenhäuser sowie deren medizinisch-strukturelle Ausrichtung haben. Um eine hochwertige gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung in unserer Region sicherzustellen, ist künftig eine enge Kooperation zwischen Klinikum Osnabrück, Marienhospital und Franziskushospital erforderlich. Fachkräftemangel und die finanzielle Situation der Häuser machen die Zusammenarbeit notwendig.
Der am Dienstag (16. September) beschlossene Letter of Intent (LOI) zeigt einen Weg auf, der unter fachlicher Beratung Schritt für Schritt zu einer engeren Kooperation führen kann. Der LOI begründet keine rechtliche Verpflichtung zum Abschluss gesellschaftsvertraglicher oder sonstiger Vereinbarungen.
Arbeitsrechtliche Sonderregelungen aufgrund der kirchlichen Trägerschaft des Niels-Stensen-Verbundes werden nicht auf das Klinikum übertragen. Das medizinische Angebot der Klinik für Frauenheilkunde im Klinikum bleibt erhalten, insbesondere in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche. Alle notwendigen rechtlichen Klärungen erfolgen gemeinsam und werden in den Gremien des Rates beschlossen.
Ziel ist eine gemeinsame Holding, in der der Niels-Stensen-Verbund mit Marienhospital und Franziskushospital ebenso eigenständig vertreten ist wie das Klinikum. Der Stadtrat übernimmt Verantwortung für eine exzellente Gesundheitsversorgung in der Region Osnabrück und wird den Prozess weiterhin konstruktiv begleiten. Der Dank gilt allen Beteiligten, die bis zu diesem Punkt mitgearbeitet und die Weichen gestellt haben.
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