10.09.13 –
Die Stadt Osnabrück plant schon seit Jahrzehnten den Bau der Westumgehung zwischen der Pagenstecher Straße und der Rheiner Landstraße. In aktualisierter Form werden diese Planungen für die Entlastungsstraße West fortgeführt. Wir fragen die Verwaltung:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
zu 1. Die im Eigentum der Stadt Osnabrück stehenden Grundstücke im Trassenverlauf der Entlastungsstraße West (Rheiner Landstraße bis Sedanstraße) und der Erschließungsstraße Wohn- und Wissenschaftspark (Sedanstraße bis Natruper Straße) sind den beigefügten Lageplänen 1 – 3 zu entnehmen. Für die Entlastungsstraße West wurden bisher ca. 450.000,00 € an Grunderwerbskosten aufgewendet, für die Erschließungsstraße ca. 170.000,00 €.
zu 2. Für die Entlastungsstraße West müssten noch 13 Teilflächen von 6 verschiedenen Eigentümern erworben werden. Für diese überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grundstücke im Bereich der Entlastungsstraße West sind noch keine Preisverhandlungen geführt oder Wertgutachten angefordert worden. In den bisherigen Vorgesprächen mit den betroffenen Eigentümern dieser Flächen wurde ein Verkauf nicht generell abgelehnt. Vor weiteren Gesprächen mit den Eigentümern im Bereich der Entlastungsstraße West muss zunächst der Bürgerentscheid im nächsten Jahr abgewartet werden.
Für die Erschließungsstraße Wohn- und Wissenschaftspark sind noch 4 Grundstücke von 3 verschiedenen Eigentümern zu erwerben. Für 2 der noch zu erwerbenden Grundstücke für die Erschließungsstraße liegen Wertgutachten in einer Gesamt-summe von 163.000,00 € vor. Der kostenlose Erwerb der beiden restlichen Grundstücke ist bereits durch einen Städtebaulichen Vertrag abgesichert.
Die noch zu erwerbenden Flächen sind in den beigefügten Lageplänen dunkel hinterlegt.
Für den Bau der Entlastungsstraße West und der Erschließungsstraße Wohn- und Wissenschaftspark sind insgesamt Kosten von 10,0 Mio. € angesetzt worden. In dieser Kostenschätzung sind auch die voraussichtlichen Grunderwerbskosten für die noch zu erwerbenden Flächen enthalten.
zu 3. Sollte die Entlastungsstraße West nicht realisiert werden, könnten die nicht mehr benötigten Flächen grundsätzlich veräußert werden. Mögliche Verkaufserlöse hängen aber wesentlich von den geänderten planerischen Ausweisungen ab. Es können daher zum jetzigen Zeitpunkt keine seriösen Aussagen zu den möglichen Veräußerungserlösen getätigt werden.
Anlagen: Lagepläne 1 - 3
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