12.08.25 –
Sachverhalt:
Im Zuge der laufenden Sanierung der Vehrter Landstraße erhält die Straße beidseitig einen normgerechten Fuß- und Radweg. In der Vergangenheit haben vor allem die Kleingartennutzer:innen auf einem unbefestigten Randstreifen geparkt. Das ist jetzt und in Zukunft nicht mehr möglich.
Aufgrund der derzeitigen Baustellensituation zeichnet sich bereits jetzt eine Verlagerung des Parkens in die schmale Straße „An der Nette“ ab. Diese ist eine wichtige Verbindung im Naherholungsnetz und wird mit Fertigstellung der Brücke über die Nette wieder stärker genutzt werden. Das Befahren, Wenden, Halten und Parken auf der Straße steht dieser Nutzung entgegen und gefährdet Verkehrsteilnehmer:innen. Zudem sind am Fahrbahnrand bereits Straßenschäden sichtbar und der ruhende Verkehr beansprucht Flächen bis in den Uferbereich der Nette. Die Nette mit ihren Seitenbereichen liegt im Landschaftsschutzgebiet und ist Teil des Grünen Fingers Nettetal.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
gez. Volkmar Seliger
Gruppe Grüne/Volt
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