BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Anfrage Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (TOP 19.2)

10.05.16 –

Sachverhalt:

Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantwortet die Verwaltung wie folgt:

1.       Wie hat sich die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets seit dem Start 2011 in Osnabrück entwickelt, in Bezug auf die Zahl der Kinder, die es in Anspruch nehmen und bezogen auf die verschiedenen Leistungen (Zuschüsse zu Mittagessen, Klassenfahrten, Ausflügen, Musikunterricht, Mitgliedschaft in Vereinen, Nachhilfestunden)?

Antwort der Verwaltung:

Die Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) für Kinder und Jugendliche hat sich seit Beginn des Bildungspakets am 01.01.2011 erhöht. Dabei ist die Zahl der die Leistungen in Anspruch nehmenden Kinder und Jugendlichen in den letzten Jahren weitgehend konstant. Es werden die verschiedenen Leistungen des Bildungspaktes pro Kind/Jugendlichen inzwischen umfänglicher nachgefragt.

In den nachstehenden Aufstellungen sind die einzelnen Leistungen im Rahmen des Bildungspaketes aufgeführt. Es ist nach den einzelnen Rechtskreisen zu unterscheiden. Es werden Leistungen für Bildung und Teilhabe an Bezieherinnen und Bezieher

  • von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende),
  • von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld
  • von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und
  • von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

gewährt.

Während die Zuständigkeit für die BuT- Leistungen für den Personenkreis, die nach dem SGB II Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende haben, beim Jobcenter Osnabrück liegt, werden die Leistungen in den anderen Bereichen vom Fachbereich Integration, Soziales und Bürgerengagement erbracht. Die Zahl der Antragstellungen im Rechtskreis AsylbLG und SGB XII sind gering und wurden deshalb in der nachgehenden Darstellung nicht differenziert dargestellt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass für die jeweiligen BuT-Leistungen unterschiedliche Bewilligungszeiträume gelten können oder diese sich im Laufe der Jahre hinsichtlich der Dauer geändert haben.

Tabelle Antragstellungen im Bereich SGB II (Jobcenter Osnabrück): vgl. Anlage PDF-Datei

Die Nachfrage im Bereich Lernförderung ist in der Intensität deutlich gestiegen. Während zu Beginn des Bildungspakets allein die außerschulische Förderung in einzelnen Fächern Inhalt der Lernförderung war, ist inzwischen auch die Förderung bei Sprachdefiziten (keine Deutschkenntnisse) Gegenstand dieser BuT-Leistung. Die Aufwendungen für die BuT-Leistung Lernförderung haben sich deutlich erhöht. Wurden hierfür im Jahr 2012 noch 354.701 € aufgewendet, so stiegen die Ausgaben im Jahr 2015 auf über 1,3 Mio. €. (Die BuT-Leistungen nach dem SGB II und dem BKKG werden vom Bund voll erstattet.)
 

2.       Wie hoch war in den jeweiligen Jahren der Anteil der Verwaltungskosten?

Antwort der Verwaltung: Die nachstehende Aufstellung zeigt die Entwicklung der Verwaltungskosten (Personal- und Sachkosten) ab 2012.

Tabelle Verwaltungskosten: vgl. Anlage PDF-Datei


Die Verwaltungskosten beinhalten die Personal- und Sachkosten.

 

3.       In welchem Maße sind den Familien - nach Einschätzung der Verwaltung - ihre Ansprüche auf die Leistungen des Teilhabepaketes bekannt und welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, um berechtigte Familien über ihre Ansprüche zu informieren?

Antwort der Verwaltung: Nach Einschätzung der Verwaltung sind der weit überwiegenden Anzahl der Familien ihre Ansprüche auf Leistungen für BuT bekannt. Folgende Maßnahmen wurden durchgeführt:

-        November 2011 bis Dezember 2012 Projekt zur Information über Leistungen für Bildung und Teilhabe ( BuT ) durch zwei bei der AWO im Rahmen einer Maßnahme des Jobcenters zur beruflichen Integration beschäftigte Personen. Information z. B. durch

  • Kontaktaufnahme zu Vereinen, karitativen Einrichtungen, Kitas etc.
  • Flyer, Poster, Anträge, Infos
  • Infostände an Schulen, bei Sportvereinen, in Märkten , im Jobcenter usw.

-        Aushändigung von Merkblättern SGB II bei Beantragung von Arbeitslosengeld II durch die Teams des Bereiches Leistungen zum Lebensunterhalt und ergänzende Information bei Beratungsgesprächen im Bereich Markt und Integration des Jobcenters

-        Leistungsanbieter sind inzwischen ebenfalls wichtige Informationsquelle berechtigter Familien und geben diesen Hinweise und Unterstützung , z. B. :

  • in Elternbriefen der Schulen bzgl. Klassenfahrten wird auf die Übernahme durch BuT hingewiesen
  • bei schlechten schulischen Leistungen werden Eltern von den Schulen auf die Möglichkeit der Kostenübernahme von Lernförderung hingewiesen  
  • Sportvereine unterstützen bei der Antragstellung und schreiben Familien bei Ablauf des Bewilligungszeitraumes an, damit Folgeanträge gestellt werden
  • in Kitas werden die Eltern  von der Leitung auf die Möglichkeit der Bezuschussung der Mittagsverpflegung hingewiesen und eine Bescheinigung zur Antragstellung im Jobcenter ausgehändigt

-        Bei der Wohngeldantragstellung bei passender Fallkonstellation werden BuT-Anträge ausgegeben.

 

 

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Anfrage | Haushalt, Finanzen | Kinder, Jugend, Familie | Soziales

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