Medizinische Versorgung von Menschen aus den sogenannten neuen EU-Ländern

05.03.13 –

Seit einigen Jahren genießen die Menschen aus den neuen EU-Ländern Bulgarien und Rumänien Freizügigkeit und kommen auch in deutsche Städte. Längst nicht alle EU-Bürger/-innen sind jedoch in ihren Herkunftsländern krankenversichert. Sie haben aus diesem Grund keinen Zugang zum europäischen Krankenversicherungssystem. Insbesondere machen es die noch bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Einschränkungen in der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürger/-innen aus Bulgarien und Rumänien diesen schwer, über einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag in die gesetzliche Krankenversicherung zu gelangen. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder die Bezahlung von notwendigen medizinischen Behandlungen aus eigenem Einkommen scheitert in der Regel an den prekären Lebensverhältnissen, dies gilt ganz besonders für Roma. Die Probleme, mit denen sich diese Menschen in Bezug auf ihre gesundheitliche Versorgung konfrontiert sehen, ähneln in ihren Auswirkungen denjenigen, mit denen Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität zu kämpfen haben. 

Wir fragen die Verwaltung: 

  1. Leben Menschen der oben angesprochenen Gruppe der Roma aus den sogenannten neuen EU-Ländern auch in Osnabrück?
  2. Wenn ja, ist der Verwaltung bekannt, ob darunter Menschen sind, die sich in der oben geschilderten Situation befinden, d.h. Menschen, die nicht krankenversichert oder wohlhabend genug sind und sich daher auch in akuter Not nicht in medizinische Behandlung begeben können bzw. auf Vorsorgeuntersuchungen verzichten?
  3. Ist die Stadt Osnabrück in der Vergangenheit in derartigen Fällen um die Finanzierung medizinischer Behandlungen gebeten worden.

 

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Anfrage | Gesundheit, Verbraucherschutz | Migration, Integration | Soziales

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