06.03.25 –
Beschluss:
Der Rat der Stadt bekräftigt, dass der Schutz der Bäume in Osnabrück eine große Bedeutung für das Stadtklima, die Ökologie und die Lebensqualität hat und beabsichtigt, spätestens zum 01.01.2026 eine Baumschutzsatzung zu erlassen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
Sachverhalt:
Bäume verschönern nicht nur das Stadtbild, sie sind überlebenswichtig für das Stadtklima. Denn Bäume sind natürliche Temperaturregler und sorgen für frische Luft. Sie filtern Schadstoffe und Staub, nehmen CO2 auf und produzieren Sauerstoff. Bäume kühlen durch Wasserverdunstung und spenden Schatten. Ohne Stadtgrün wäre es an Hitzetagen heißer und es würde sich nachts kaum abkühlen. Bäume sorgen somit auch für mehr Lebensqualität. Darüber hinaus helfen sie, Starkregenereignisse abzupuffern. Zudem stellen Bäume das Grundgerüst der Biodiversität unserer Stadt dar.
Die Situation der Stadtbäume in Osnabrück hat sich jedoch in den letzten Jahren insbesondere aufgrund des Klimawandels deutlich verschlechtert. Gleichzeitig ist ihre Bedeutung für ein gesundes Stadtklima wissenschaftlich erwiesen. Das zeigen nicht zuletzt das Klimagutachten und die darauf aufbauende Klimaanpassungsstrategie der Stadt Osnabrück. (VO/2017/1097).
Der Rat hat für städtische Bäume und Grün bereits wichtige Beschlüsse gefasst. So hat der Osnabrücker ServiceBetrieb (OSB) beispielsweise als Schlüsselmaßnahme aus der Klimaanpassungsstrategie ein Stadtbaumkonzept erarbeitet (VO/2020/5792). Dieses gilt für Bäume im öffentlichen Bereich. Im Rahmen des erfolgreichen Programms „StadtBaumPate“ können Osnabrückerinnen und Osnabrücker sich mit einer Spende daran beteiligen, dass der Baumbestand auf öffentlichen Grünflächen wächst.
Der größte Anteil der Bäume in der Stadt Osnabrück (außerhalb von Waldgebieten) steht jedoch auf privaten Grundstücken, die es ebenfalls gilt, zu schützen und zu erhalten. Eine Baumschutzsatzung nach dem Muster der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK), dem Zusammenschluss der kommunalen Grünflächenverwaltungen, kann einerseits den notwendigen Schutz gewährleisten, andererseits ermöglicht sie Ausnahmen zur Beseitigung von Bäumen mit der Verpflichtung zur Ausgleichspflanzung oder -zahlung.
Zudem machen sich Menschen zunehmend Sorgen und suchen Rat, wie sie die Bäume auf ihren Privatgrundstücken erhalten und pflegen können – denn auch diese Bäume stehen aufgrund der klimatischen Veränderungen unter erheblichem Stress. Daher sollte die Stadt mit der Wiedereinführung einer wirksamen Baumschutzsatzung die Chance nutzen, personelle Kapazitäten in der Verwaltung für deren Durchführung und gleichzeitig auch für ein Beratungsangebot zu schaffen, das sich an Privateigentümer richtet. In diesen Prozess sind die relevanten Akteure (z.B. Bürgervereine, Umwelt- und Naturschutzverbände, Eigentümervertretungen) einzubinden.
Andere Kommunen, auch in unserer unmittelbaren Nachbarschaft wie Bielefeld oder Münster, machen es vor. So hat die Stadt Münster im Jahr 2023 eine mustergültige Baumschutzsatzung erlassen, die Osnabrück sich zum Vorbild machen kann.
Was den Beteiligungsprozess angeht, so lohnt ein Blick nach Oldenburg. Der dort 2024 zur Erarbeitung einer Baumerhaltungs- und -entwicklungsstrategie durchgeführte öffentliche Diskurs zeigt deutlich, dass eine Mehrheit der Beteiligten sich verbindliche Regelungen für einen effektiven Baumschutz auch auf Privatflächen wünscht.
Ferner wurde in Oldenburg angeregt, nachbarschaftliches Engagement zu unterstützen, damit beispielsweise Menschen, die nicht in der Lage sind, sich um die Entsorgung des Laubes geschützter Bäume zu kümmern, ehrenamtlich geholfen werden kann. Diese Anregung könnte als erweitertes Angebot der Initiativen in den Quartieren aufgegriffen werden.
gez. Christiane Balks-Lehmann
Gruppe Grüne/Volt
gez. Heiko Panzer
SPD-Fraktion
gez. Dr. Henry Gehrs
Gruppe DIE LINKE./Kalla Wefel
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