16.04.26 –
Sachverhalt:
Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums wurden Ende 2025 mehr als 90.000 Kleine Waffenscheine erfasst. Das waren rund 10.000 mehr als noch vor drei Jahren. Auch die Zahl der großen Waffenscheine stieg niedersachsenweit wieder leicht: 642 seien Ende letzten Jahres registriert worden, rund 20 mehr als Ende 2024.
Die Besitzer:innen von Kleinen Waffenscheinen dürfen in der Öffentlichkeit Schreckschuss- und Signalwaffen sowie Reizstoff mit sich führen.
Zudem besitzen laut Innenministerium – Stand Ende 2025 – fast 252.000 Menschen in Niedersachsen eine Waffenbesitzkarte, hier mit leicht sinkender Tendenz. Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz von scharfen Schutzwaffen, deren Mitführen in der Öffentlichkeit jedoch verboten ist. Diese Karte benötigen vor allem Jäger:innen und Sportschütz:innen.
Vor diesem Hintergrund und mit Verweis auf die AFO-Anfrage vom 19.04.2023 (VO/2023/1973) sowie auf die Ratsanfrage vom 20.04.2021 (VO/2021/6764) fragen wir die Verwaltung:
gez. Jens Meier
Gruppe Grüne/Volt
gez. Susanne Hambürger dos Reis
SPD-Fraktion
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