10.05.16 –
Beschluss:
Der Beschluss des Rates in der Sitzung vom 5. April 2016 zu TOP 5.12 wird nicht aufgehoben.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, parallel zu dem Einziehungsverfahren eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 525/Flächennutzungsplan auf den Weg zu bringen und dem Rat in seiner Sitzung am 14.06.2016 einen Aufstellungsbeschluss zur Entscheidung vorzulegen. Insbesondere soll hierfür auch geprüft werden, ob die im Normenkontrollverfahren angegriffenen Einschränkungen für eine Bebauung unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Einrichtung einer Fußgängerzone abgemildert oder beseitigt werden können.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
Medien
Kategorie
Antrag | Innenstadt | Kommunalpolitik | Stadtentwicklung | Verkehr | Verwaltung
In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern heißt es im Herbst: Wenn Bündnisgrüne in den Landtag einziehen, können wir zusammen mit den [...]
Rekordtemperaturen von 41,8 Grad. Über 10.000 Hitzetote bisher in diesen Sommer. Fast jeder Todesfall durch Extremwetter in Deutschland geht [...]
Du interessierst dich für Demokratie und eine vielfältige Gesellschaft? Du möchtest neue Perspektiven kennenlernen, dich austauschen und [...]