10.05.16 –
Beschluss:
Der Beschluss des Rates in der Sitzung vom 5. April 2016 zu TOP 5.12 wird nicht aufgehoben.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, parallel zu dem Einziehungsverfahren eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 525/Flächennutzungsplan auf den Weg zu bringen und dem Rat in seiner Sitzung am 14.06.2016 einen Aufstellungsbeschluss zur Entscheidung vorzulegen. Insbesondere soll hierfür auch geprüft werden, ob die im Normenkontrollverfahren angegriffenen Einschränkungen für eine Bebauung unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Einrichtung einer Fußgängerzone abgemildert oder beseitigt werden können.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
Medien
Kategorie
Antrag | Innenstadt | Kommunalpolitik | Stadtentwicklung | Verkehr | Verwaltung
Die Weltklimakonferenz in Belém endet ohne einen Fahrplan zum Ausstieg von fossilen Energien und deren klimaschädlichen Emissionen. Das liegt [...]
Die Regierungskoalition zerstreitet sich beim Thema Rente – der großen Gerechtigkeitsfrage unserer Gesellschaft. Für uns ist klar, dass das [...]
Die Europäische Volkspartei-Fraktion (EVP) hat ihren Kompass verloren. Unter dem Vorsitzenden Manfred Weber (CSU) haben sie im EU-Parlament mit [...]