Öffnung der Krippen und Kitas

Anfrage zur Wieder-Öffnung von Krippen und Kitas im Zuge des Pandemie-Managements im Jugendhilfeausschuss am 24.06.2020

24.06.20 –

Anfrage im Jugendhilfeausschuss am 24.06.2020

Sachverhalt:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
1 a) Wie wird die Öffnung der Krippen und Kitas vom 22.06.2020 an konkret erfolgen?
1 b) Welche Hygienemaßnahmen werden auf welche Art umgesetzt?
1 c) Soll es anlasslose Tests geben?

2. Welche zusätzlichen räumlichen, finanziellen und personellen Ressourcen will die Verwaltung mobilisieren, um Krippen, Kitas und die freien Träger bei einem weitergehenden Betrieb unter Corona-Bedingungen zu unterstützen?

3. Nach welchen Kriterien werden Erzieherinnen und Erzieher und anderes Personal geschützt bzw. als „Risikoperson" eingestuft?

wie folgt:
1 a)
Zum 22.06.2020 wurde die Phase der Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen beendet. Sie wird abgelöst durch eine Phase des eingeschränkten Betriebs.

Der eingeschränkte Betrieb findet im Rahmen des Infektionsschutzes in allen Kindertageseinrichtungen statt. Er macht ein Betreuungsangebot für alle Kinder, die einen Betreuungsplatz in der jeweiligen Kindertageseinrichtung haben. Da die Personalressourcen in den Kindertageseinrichtungen infolge der Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 aber nicht in dem Maße zur Verfügung stehen wie vor der Ausbreitung (Stichwort „Risikogruppen“), können die Träger der Einrichtungen nur auf der Basis des aktuell zur Verfügung stehenden Personals ein Angebot vorhalten.

Um die dadurch entstehenden Einschränkungen abzufedern, ist der Fachkraft-Kind-Schlüssel nach KiTaG weiterhin ausgesetzt. Damit wird den Trägern die Möglichkeit eingeräumt, anstelle einer Fachkraft eine „andere geeignete Person“ mit der Wahrnehmung von Aufsichtspflichten zu betrauen. Dieses sind Personen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174 c, 176 bis 180 a, 181 a, 182 bis 184 g, 184 i, 201 a Absatz 3, den §§ 225, 232, 232 a, 233, 233 a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind.

Diese Ausgangssituation ist in der AG 78 Kinder am 16.06.2020 besprochen worden. Die konkreten Ergebnisse standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Die Verwaltung wird darüber in der Sitzung am 24.06.2020 mündlich berichten.

1b)
Den erforderlichen Hygienemaßnahmen ist aus Gründen des Infektionsschutzes weiterhin nachzukommen. Das Land hat den „Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Kindertagesbetreuung“ an den eingeschränkten Betrieb angepasst (Stand 12.06.2020). Dieser wurde allen Trägern und Einrichtungen zugeschickt.

1c)
Aktuell sind für den Bereich Kindertagesstätten keine anlasslosen Tests vorgesehen.

2.
Derzeit geht die Verwaltung davon aus, dass weder vom Land noch von der Stadt Osnabrück zusätzliche räumliche, finanzielle und personelle Ressourcen zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden, um zu erreichen, dass die Träger von Einrichtungen das gleiche Angebot vorhalten können, das vor Eintritt der Corona-Pandemie bestanden hat.

3.

Grundlage dafür, für welche Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf zu rechnen ist, sind die Informationen und Hilfestellungen des Robert-Koch-Instituts vom 13.05.2020 (siehe: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html)



Die verschiedenen aufgeführten Einflüsse und deren Kombinationsmöglichkeiten machen die Komplexität einer Risiko-Einschätzung deutlich. Daher ist eine generelle Festlegung zur Einstufung in eine Risikogruppe nicht möglich. Vielmehr erfordert dies eine individuelle Risikofaktoren-Bewertung im Sinne einer (arbeits-)medizinischen Begutachtung.

Kategorie

Anfrage | Corona | Gesundheit, Verbraucherschutz | Kinder, Jugend, Familie | Themen

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