03.03.26 –
Sachverhalt:
Laut Auskunft der Verwaltung von Mitte Februar arbeiten gegenwärtig 3.440 Menschen bei der Stadt Osnabrück.
Wir fragen die Verwaltung:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 11.03.2026 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.:
Zur Stellenbesetzungsquote können zum aktuellen Stichtag sowie zurückliegend für die Jahre 2023, 2024 und 2025 folgende Angaben für die Kernverwaltung gemacht werden:
Stichtag 04.03.2026:
Stellen gesamt: 2.254,24 VZÄ
Davon unbesetzt: 326,11 VZÄ
Quote: 14,5 %
Stichtag 30.06.2025:
Stellen gesamt: 2.214,85 VZÄ
Davon unbesetzt: 322,65 VZÄ
Quote: 14,6 %
Stichtag 30.06.2024:
Stellen gesamt: 2079,09 VZÄ
Davon unbesetzt: 321,18 VZÄ
Quote: 15,4 %
Stichtag 30.06.2023:
Stellen gesamt: 2015,64 VZÄ
Davon unbesetzt: 331,28 VZÄ
Quote: 16,4 %
Die Gründe, aus denen Stellen nicht besetzt sind, sind vielfältig. Dies liegt z.B. auch daran, dass Planstellen infolge von Stundenreduzierungen aufgrund von Teilzeit mit den verbleibenden Rest-Stundenanteilen oftmals nicht vollständig besetzt werden können. Auch dieses bildet sich in der Summe der aggregierten Stellenanteile ab.
Die Verwaltung hat die Verringerung der Anzahl unbesetzter Stellen bereits als Ziel identifiziert. Aktuell werden in einem Projektauftrag sämtliche Dienststellen zu den Hintergründen für seit mehreren Monaten unbesetzte Stellen und Stellenanteile in ihren Aufgabenbereichen befragt. Nach erfolgter Bestandsaufnahme sollen im Laufe des Jahres Maßnahmen zur Verringerung der unbesetzten Stellen entwickelt werden.
Hinsichtlich der Anfrage zu den Langzeiterkrankungen von Mitarbeitenden können folgende Informationen gegeben werden:
Die durchschnittlichen Ausfalltage pro Mitarbeiter:in stellen sich wie folgt dar:
Jahr | Beamte / Quote | Arbeitnehmende / Quote |
2023 | 34,65 Tage / 9,50 % | 29,9 Tage / 8,19 % |
2024 | 21,39 Tage / 5,86 % | 28,84 Tage / 7,90 % |
2025 | Die Statistik des Kalenderjahres 2025 wird bis zum 31.03.2026 erstellt und liegt daher nicht vor. | |
Für TVöD-Beschäftigte besteht gemäß § 3 Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz; EntgFG) ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Besteht die Erkrankung über den Zeitraum von sechs Wochen hinweg, entfällt die Entgeltfortzahlung. Bezüglich der krankheitsbedingten Abwesenheit außerhalb der Lohnfortzahlung ergibt sich zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres folgende Auswertung:
2023: 103 Mitarbeitende (85,76 VZÄ)
2024: 87 Mitarbeitende (74,89 VZÄ)
2025: 92 Mitarbeitende (79,3 VZÄ)
Bei einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von unter sechs Wochen besteht die Arbeitsunfähigkeit mit einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bezüglich der krankheitsbedingten Abwesenheit innerhalb der Lohnfortzahlung ergibt sich zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres folgende Auswertung:
2023: 28 Mitarbeitende (22,05 VZÄ)
2024: 29 Mitarbeitende (25,29 VZÄ)
2025: 6 Mitarbeitende (5,82 VZÄ)
Für die Beamtinnen und Beamten gelten die Regelungen des EntgFG nicht. Über die Arbeitsunfähigkeiten wird keine kurzfristig auswertbare Statistik geführt.
Zu 2.:
Die Teilzeitquote hat sich gesamtstädtisch (inkl. Eigenbetriebe und Personalgestellungen) innerhalb der letzten fünf Jahre wie folgt entwickelt (jeweils zum Stichtag 31.12.):
2021: 40,30 %
2022: 41,02 %
2023: 41,70 %
2024: 41,87 %
2025: 41,77 %
Die Erfassung der Migrationsgeschichte erfolgt lediglich, sofern bei Neueinstellungen im Personalbogen eine freiwillige Angabe zu einem Migrationshintergrund erfolgt. Die Angaben und Quoten zeigen daher lediglich die Entwicklung bei Neueinstellungen unter der Prämisse der freiwilligen Angabe. Daher ist tatsächlich von einer höheren Quote auszugehen.
Jahr | Einstellungsvorgänge | Freiwillige Angabe zum Migrationshintergrund | Quote |
2021 | 347 | 12 | 3,46 % |
2022 | 336 | 15 | 4,46 % |
2023 | 323 | 27 | 8,36 % |
2024 | 353 | 47 | 13,31 % |
2025 | 328 | 45 | 13,72 % |
Die Einstellungsvorgänge beziehen sich auf die Tarifbeschäftigten, die Beamtinnen und Beamten und die Freiwilligendienstleitende des FSJ; der Bundesfreiwilligendienst ist hierbei nicht erfasst. Eine über Neueinstellungen hinausgehende Statistik zur Migrationsgeschichte von Mitarbeitenden exisitert nicht. Daher kann eine Gesamtbetrachtung zur Entwicklung des Migrationshintergrundes unter Berücksichtigung der bereits seit längerer Zeit bei der Stadt Osnabrück beschäftigten Mitarbeitenden nicht erfolgen.
Die Schwerbehindertenquote hat sich gesamtstädtisch (inkl. Eigenbetriebe und Personalgestellungen) innerhalb der letzten fünf Jahre wie folgt entwickelt (jeweils zum Stichtag 31.12.):
2021: 6,41 %
2022: 6,49 %
2023: 6,34 %
2024: 6,37 %
Die Statistik zum Jahr 2025 liegt derzeit noch nicht vor.
Zu 3.:
Der Kennzahlenbericht wurde in der damaligen Form letztmalig im Jahr 2022 bereitgestellt. Da diese Zusammenstellung relativ aufwendig war/ist, wurde die Erstellung aus personellen Kapazitätsgründen eingestellt, auch begründet durch eine längere Erkrankungsphase. Die dahinterliegenden Leistungsdaten und Kennzahlen wurden und werden jedoch weiterhin stetig ermittelt und können bei Bedarf sehr gerne bereitgestellt werden, auch für die vorherigen Jahre.
Unabhängig davon wurde eine Überarbeitung des Kennzahlenberichtes seinerzeit bereits angeregt, um von der reinen informellen Kennzahlenerhebung hin zu einer strategischeren Berichterstattung zu gelangen. Die Grundlage hierfür soll die Personalmanagementsoftware darstellen, woraus zukünftig aussagekräftige Kennzahlen durch deutlich weiterführende Auswertungsmethoden gebildet und Strategien im Rahmen des dazugehörigen Berichtsverfahren abgeleitet werden sollen. Da die Einführung der Software sowie erste Schritte initiiert wurden, wurde von einer Wiederkehr zur Erstellung des vorherigen Kennzahlenberichtes abgesehen.
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