26.05.20 –
Änderungsantrag der GRÜNEN Ratsfraktion im Rat am 26.05.2020. Den Antrag gibt es hier.
Der Antrag wurde in folgender Fassung mehrheitlich beschlossen.
Beschluss:
1. In Vorbereitung auf das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, wonach Testungen zu COVID-19 auch symptomunabhängig Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung werden sollen, wird die Stadt in gemeinsamer Konzeption mit den Einrichtungen der Alten- und Eingliederungshilfe eine risiko- und ressourcenorientierte Teststrategie für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende weiterentwickeln.
2. Zur Aufhellung des Dunkelfelds und damit zur besseren Situationsbewertung in der Stadt und als Ausgangspunkt für weitere Strategieentwicklungen wird die Stadt eine Testung der ca. 1.700 Mitarbeitenden in den Einrichtungen der Alten- und Eingliederungshilfe in der Stadt durchführen und in Abhängigkeit der regionalen Entwicklung der Pandemie wöchentlich wiederholen.
3. Die weitere Strategie wird im Sozial- und Gesundheitsausschuss vorgestellt und diskutiert, auch zur Frage der Testung des Personals des städtischen Klinikums und anderer Mitarbeiter im Gesundheitswesen.
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