14.04.26 –
Beschluss:
Um möglichst allen berechtigten Kindern und Jugendlichen die Mitgliedschaft in einem Sportverein zu ermöglichen, wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, wie die Möglichkeit der Finanzierung des Vereinsbeitrags aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bekannter gemacht und dafür geworben werden kann, damit Anspruchsberechtigte wissen, dass und wie sie diese Unterstützung nutzen können.
Dazu können zum Beispiel mehrsprachige Info-Flyer, Plakate oder auch Hinweise über die Social Media-Kanäle zur Nutzung durch die Vereine zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollen die Schulen noch einmal gebeten werden, fortlaufend über die BuT-Unterstützungsleistungen gerade auch im Hinblick auf die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine zu informieren. In diesem Zusammenhang sollen auch die Schulsozialarbeiter:innen und die Familienbegleiter:innen gezielt angesprochen werden.
Sachverhalt:
Für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen stellen die Mitgliedsbeiträge, Kosten für Sportausrüstung, aber auch fehlende Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten oftmals eine große Hürde dar, in einen Sportverein einzutreten.
Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen ermöglicht die Teilnahme an verschiedenen Freizeit- und Bildungsangeboten. Dazu gehören auch die Mitgliedsbeiträge für Sportvereine. Für den Mitgliedsbeitrag zum Sportverein werden monatlich 15 Euro finanziert. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. In Osnabrück leben allein 4.128 Kinder unter 15 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II beziehen (Sozialmonitoring Osnabrück 2024, S. 13). Gerade geflüchteten Kindern und Jugendlichen kann der Sport dabei helfen, Kontakte zu knüpfen, Sprachbarrieren abzubauen und ihnen das Ankommen zu erleichtern.
Der immense Verwaltungsaufwand rund um das Bildungs- und Teilhabepaket wird zu Recht stark kritisiert. Die zuständigen Mitarbeitenden des Fachbereichs Soziales gestalten das Antragsverfahren nach unseren Informationen jedoch so einfach und niedrigschwellig wie möglich. Demnach bestehen ein hohes Interesse und Engagement, dass die Kinder und Jugendlichen die ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen und ihnen wird größtmögliche Unterstützung gegeben.
Gleichzeitig bietet sich damit für die Sportvereine die Möglichkeit, neue Mitglieder zu gewinnen und ihre Stärken als Orte des Miteinanders, des Zusammenhalts und gemeinsamer Erfolge voll einzubringen. Und die Kinder und Jugendlichen stärken über den Sport nicht nur ihre körperliche und gesundheitliche Leistungsfähigkeit, sondern auch ihre sozialen Kompetenzen und privaten Kontakte.
gez. Birgit Strangmann
Gruppe Grüne/Volt
gez. Timo Spreen
SPD-Fraktion
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