BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Stufenweise Abschaffung der Beiträge für die Betreuung und Verpflegung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagespflege

Stufenweise Abschaffung der Beiträge für die Betreuung und Verpflegung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagespflege - Laufende Geldleistung Kindertagespflegepersonen / Änderungsantrag der Gruppe Grüne/SPD/Volt in der Ratssitzung am 05.07.2022

05.07.22 –

Beschluss:

1. Die 1. Ordnung zur Änderung der Ordnung der Stadt Osnabrück vom 01. Juni 2021 über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der Kindertagesstätten wird gemäß Vorlage VO/2022/0702 beschlossen.
2. Die 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Osnabrück vom 13.11.2012 über die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege in der Fassung vom 01. Juni 2021 wird gemäß Vorlage VO/2022/0702 beschlossen.
3. Der Stundensatz der laufenden Geldleistung für Kindertagespflegepersonen wird zum 01.08.2022 auf 5,10 € je Kind und Betreuungsstunde angehoben.
4. Ziffer 1 des Ratsbeschlusses vom 08. Mai 2018 (VO/2018/2147) wird aufgehoben.

  1. Der Rat verfolgt das Ziel, in dieser Wahlperiode die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kinderkrippen, Kindergärten, Horten und in der Kindertagespflege abzuschaffen. Die Verwaltung wird beauftragt, das dafür notwendige Finanzvolumen zu ermitteln und die organisatorischen und rechtlichen Vorrausetzungen aufzuzeigen.
  2. Als ersten Schritt verzichtet der Rat auf die turnusgemäß ab 01.08.2022 anstehende Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kinderkrippen, Kindergärten, Horten und in der Kindertagespflege und entlastet damit gezielt junge Familien in einer Zeit stark steigender Lebenshaltungskosten.
  3. In einem zweiten Schritt verzichtet der Rat ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 auf alle weiteren geplanten Erhöhungen der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kinderkrippen, Kindergärten, Horten und in der Kindertagespflege und hebt Ziffer 6 des Ratsbeschlusses vom 01.10.2019 (VO/2019/4151) auf.
  4. Die Entgelte der 1. Ordnung zur Änderung der Ordnung der Stadt Osnabrück vom 01. Juni 2021 über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der Kindertagesstätten geregelt in § 8 Abs. 1 und 2, bleiben unverändert. § 8 Abs. 3 wird dahingehend geändert, dass das Entgelt für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung von bisher monatlich 50,00 Euro ab dem 01.08.2022 auf monatlich 60,00 Euro angehoben wird. Im Übrigen bleibt die Entgeltordnung bestehen.
  5. Die Kostenbeiträge der 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Osnabrück vom 13.11.2012 über die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege in der Fassung vom 01. Juni 2021, geregelt im § 4 Abs. 2, bleiben unverändert. § 4 Abs. 3 wird dahingehend geändert, dass das Entgelt für den Verpflegungsanteil von bisher monatlich 50,00 Euro ab dem 01.08.2022 auf monatlich 60,00 Euro angehoben wird. Im Übrigen bleibt die Satzung bestehen.
  6. Der Stundensatz der laufenden Geldleistung für Kindertagespflegepersonen wird zum 01.08.2022 auf 5,10 € je Kind und Betreuungsstunde angehoben.
  7. Ziffer 1 des Ratsbeschlusses vom 08. Mai 2018 (VO/2018/2147) wird aufgehoben.

Sachverhalt:

Eine gute Bildung ist die beste Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben. Die Bildung unserer Kinder darf daher nicht von den Einkommensverhältnissen der Eltern abhängig gemacht werden. Um das zu erreichen, fordern wir die Befreiung der Eltern von den Beiträgen der Kindertagesbetreuung. Nach der Abschaffung der Studiengebühren für das Erststudium im Jahr 2014 und der Abschaffung der Kita-Gebühren für unsere Kinder ab 3 Jahren seit August 2018, ist dies der nächste, konsequente Schritt für freie Bildung für alle. Frühkindliche Förderung und eine verlässliche und qualitätsvolle Betreuung von Kindern sind entscheidend für die weitere Entwicklung eines Kindes und damit wesentliche Voraussetzung für Chancengleichheit. Der Besuch einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege stärkt die Bildungschancen und die von uns beabsichtigte Gebührenfreiheit ist ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit. Für junge Familien stellen diese Betreuungsbeiträge eine enorme finanzielle Belastung dar. Das wollen wir ändern. Die Beitragsfreiheit ist familienfreundlich, ermöglicht Eltern nach der Geburt des Kindes leichter in den Beruf zurückzukehren und ist damit auch ein Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und zur Gleichstellung von Männern und Frauen im Berufsleben. Ziel ist, auch weiterhin ein einheitliches Beitragsgefüge für die Kindertagesbetreuung in Osnabrück beizubehalten. Dieses ist ein hohes Gut und eine Osnabrücker Errungenschaft.

gez. Volker Bajus
Gruppe Grüne/Volt

gez. Susanne Hambürger dos Reis
SPD-Fraktion

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und BOB sowie Herrn Jersch und Frau Oberbürgermeisterin Pötter angenommen.

Kategorie

Antrag | Bildung | Kinder, Jugend, Familie

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