27.02.14 –
Seit dem 01.01.2014 gilt in Niedersachsen ein neues Vergabegesetz für öffentliche Aufträge ab einem Auftragswert von 10.000 €. Als wichtigste Vorgabe schreibt das Gesetz einen Mindestlohn von 8,50 € vor, der sowohl für das beauftragte Unternehmen, aber auch die jeweiligen Nachunternehmen gilt. „Neben dieser wichtigen Gesetzesvorgabe, die auch im Osnabrücker Raum für mehr Lohngerechtigkeit sorgen wird, wird es den niedersächsischen Gebietskörperschaften jedoch auch ermöglicht, sogenannte Sozial- und Umweltstandards bei der Auftragsvergabe festzulegen. Hier hat die Stadt Osnabrück also konkret die Möglichkeit im Vorfeld einer Auftragsvergabe zusätzliche qualitative Vorgaben zu machen, die von den potentiellen Auftragsnehmern zu erfüllen sind", erläutern Frank Henning (SPD) und Michael Hagedorn (Bündnis 90/Die Grünen), Fraktionsvorsitzende im Osnabrücker Rat.
„Wichtig ist jetzt, dass die Stadtverwaltung einen Kriterienkatalog entwickelt, der aufzeigt, in welchen Fällen die erhöhten Vergabeanforderungen zukünftig angewendet werden sollen und wann diese Vorgaben nicht in eine Vergabe einfließen. Die rot-grüne Zählgemeinschaft hat zu diesem Zweck einen entsprechenden Antrag für die am Dienstag stattfindende Ratssitzung gestellt", erläutern Henning und Hagedorn einhellig. Eine hohe Ausbildungsquote, Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen, Integration von Schwerbehinderten, Schutz der Umwelt oder eine nachhaltige Beschaffung seien nur einige Beispiele für mögliche Vorgaben, die die Stadt Osnabrück Ihren Vergabeausschreibungen hinzufügen könne, verdeutlichen Henning und Hagedorn weiter. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, habe die Stadt Osnabrück die Möglichkeit verschiedener Sanktionsstufen. Vertragsstrafen, fristlose Kündigungen oder Ausschlüsse von zukünftigen Vergaben seien nach dem NTVergG für die beauftragten Unternehmen möglich, so Henning und Hagedorn abschließend.
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