14.03.17 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
Dabei soll die Teileinziehung nicht durch Einrichtung einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 2 mit Zusatzbeschilderung), sondern durch Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) in Verbindung mit Ausnahmeregelungen für den öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ohne Taxen und Mietwagen, den Lieferverkehr in der Zeit von 6:00 Uhr bis 10:30 Uhr und den Fußgänger- sowie Fahrradverkehr straßenverkehrsrechtlich umsetzen.
Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e:
Nachhaltige Mobilität (Ziel 2016 – 2020)
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mehrheitlich angenommen.
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