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12.04.24 –
Beschluss:
Seit dem Sommer 2020 haben sich zwei Anbieter für E-Scooter-Leihsysteme mit jeweils knapp 600 Rollern in Osnabrück etabliert. Nach Angaben einer der beiden Firmen nutzten 2023 allein rund 37.000 Menschen bei insgesamt 460.000 Fahrten den E-Scooter vor allem auf kurzen Strecken unter zwei Kilometern Distanz.
Der unsachgemäße Umgang einiger Nutzer:innen stellt im Alltag aber für manche Bürger:innen eine Herausforderung dar. Insbesondere die Beeinträchtigung von Fußgänger:innen und mobilitätseingeschränkten Menschen durch unsachgemäß abgestellte E-Scooter ist ein ernstzunehmendes Problem. Die Festlegung von festen Aufstellflächen (z.B. in der Innenstadt oder am Hauptbahnhof) mit fest installierten Abstellanlagen könnte gewährleisten, dass die E-Scooter geordnet abgestellt werden und keine Hindernisse darstellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen zu prüfen:
Sachverhalt:
Die Roller sind vom Anbieter mit einer Sensorik ausgestattet, die meldet, ob der Roller ordnungsgemäß steht oder im Verkehrsweg liegt. Die Nutzer:innen werden schon heute aufgefordert, von dem ordnungsgemäß abgestellten E-Scooter ein Foto zu hinterlegen. Dennoch stellen umgefallene Roller im Straßenverkehr sehr häufig eine Gefahrenquelle dar. Die Erhöhung der Nutzungsgebühr für E-Scooter und die Festlegung von festen Parkzonen innerhalb der Stadt können dazu dienen, den Umgang mit diesem Mobilitätsangebot zu optimieren. Die Ausweitung der „Parkverbotsbereiche“ könnte zudem helfen, dem ordnungswidrigen Fahren und verbotswidrigen Abstellen von E-Scootern im Sinne einer gegenseitigen Rücksichtnahme zu begegnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Kategorie
Antrag | Innenstadt | Verkehr
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