BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Veranstaltungen auf dem Gelände der Gartlage

Veranstaltungen auf dem Gelände der Gartlage / Anfrage der Gruppe Grüne/Volt im Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung am 15.04.2026

13.04.26 –

Sachverhalt:

Seit über 70 Jahren gehört die Halle Gartlage zu den größten Veranstaltungshallen in Osnabrück und auch auf dem Außengelände finden zahlreiche Veranstaltungen wie Floh- und Jahrmärkte oder Konzerte statt. Verantwortlich für die Halle Gartlage ist die Osnabrücker Herdbuch eG (OHG), die das Gelände 2009 von der Stadt übernommen hat.

Zugleich ist die Gartlage nicht nur ein Industrie-, sondern auch ein Wohngebiet und verfügt über Wald- und Naherholungsflächen in unmittelbarer Nähe des Grünen Fingers Sandbachtal. Und ist somit auch Lebensraum für viele Tiere.

Über das Osterwochenende fand vor Ort eine dreitägige „Monster Truck Show“ statt. Wiederholt haben sich Menschen aus den nahegelegenen Stadtteilen Gartlage, Dodesheide, Schinkel und Sonnenhügel über erhebliche Lärmbelastungen beschwert. Zudem wies der Bereich unmittelbar um das Gelände herum auch Tage nach dem Event eine deutliche Vermüllung auf. Für Anfang Juni ist ein „Tuning Festival“ mit Drift-Shows und Pyrotechnik angekündigt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Hat die Stadtverwaltung Kenntnis von Beschwerden in Bezug auf derartige Veranstaltungen auf dem Gelände der Gartlage, wie wird mit diesen verfahren und wie schätzt die Stadt die Situation ein?
     
  2. Inwieweit hat die Stadtverwaltung Einfluss auf die Genehmigung von Veranstaltungen, von denen eine überdurchschnittlich hohe Lärmbelastung ausgeht und kann deren Anzahl pro Jahr zum Schutz der Anwohnenden begrenzt werden?
     
  3. Welchen gesetzlichen Grundlagen unterliegt die Durchführung derartiger Veranstaltungen, wird diese etwa, was das Thema Lärmschutz angeht, überprüft und wer ist für die Müllbeseitigung im unmittelbaren Umfeld des Geländes verantwortlich?


gez. Volkmar Seliger
Gruppe Grüne/Volt

Kategorie

Anfrage | Gesundheit, Verbraucherschutz | Natur und Umwelt | Wohnen

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