19.09.23 –
Beschluss:
Für die Vergabe städtischer Grundstücke im Baugebiet nördlich des Friedhofs Eversburg werden Lose gemäß Anlage zur Beschlussvorlage gebildet. und die Grundstücke entsprechend der dort genannten Bedingungen ausgeschrieben. Das Los 3 wird davon abweichend in zwei Teillose gegliedert (siehe nachfolgende Grafik), auf die sich vorrangig Baugruppen bewerben können. Baugruppen sind verpflichtet, in den Teillosen jeweils ein Gebäude für Begünstigte für den bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Vermarktung von Los 4 wird zunächst zurückgestellt. Ein Vermarktungsvorschlag wird unter Auswertung der gesammelten Erfahrungen zur Direkt- und Konzeptvergabe in dem Gebiet mit einer späteren Vorlage durch die Verwaltung eingebracht. Alle Grundstücke werden zum Kauf angeboten.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
Abweichender Beschluss:
Für die Vergabe städtischer Grundstücke im Baugebiet nördlich des Friedhofs Eversburg werden Lose gemäß Anlage zur Beschlussvorlage gebildet. und die Grundstücke entsprechend der dort genannten Bedingungen ausgeschrieben. Bei Los 1 soll Familien mit Kindern nach Vorbild des Baugebiets Knollstraße ein Preisnachlass gewährt werden.Das Los 3 wird davon abweichend in zwei Teillose gegliedert (siehe nachfolgende Grafik), auf die sich vorrangig Baugruppen bewerben können. Baugruppen sind verpflichtet, in den Teillosen jeweils ein Gebäude für Begünstigte für den bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Vermarktung von Los 4 wird zunächst zurückgestellt. Ein Vermarktungsvorschlag wird unter Auswertung der gesammelten Erfahrungen zur Direkt- und Konzeptvergabe in dem Gebiet mit einer späteren Vorlage durch die Verwaltung eingebracht.Alle Grundstücke werden zum Kauf angeboten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
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