25.04.23 –
Beschluss:
Die „Vergaberichtlinie für städtische Wohnbaugrundstücke“ (Anlage zur Vorlage VO/2023/1820) wird vom Rat beschlossen. Die Vergabe erfolgt in der Regel in Erbbaurecht.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU- und BOB-Fraktion, der FDP/UWG-Gruppe sowie Herrn Jersch und Frau Oberbürgermeisterin Pötter angenommen.
Kategorie
Die Bundesregierung war auf Kabinettsklausur. Auf der Tagesordnung stand die Frage: Wie kommt die deutsche Wirtschaft wieder auf Kurs? Zu [...]
Du interessierst dich für Demokratie und eine vielfältige Gesellschaft? Du möchtest neue Perspektiven kennenlernen, dich austauschen und [...]
In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern heißt es im Herbst: Wenn Bündnisgrüne in den Landtag einziehen, können wir zusammen mit den [...]