14.03.17 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie ein Konzept der vertikalen Verdichtung in Osnabrück zu einer nachhaltigen sozial- und umweltverträglichen Stadtentwicklung beitragen kann. Die weitere Befassung erfolgt im Lenkungskreis „Entwicklungskonzept 2020 – Wohnen und Gewerbe“.
Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e:
Sozial- und umweltgerechte Stadtentwicklung (Ziel 2016 – 2020)
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Osnabrück hat beschlossen, dass bis 2020 2500 bis 3.000 neue Wohneinheiten im Stadtgebiet geschaffen werden sollen. Hintergrund ist der sich verschärfende Wohnungsmarkt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Schaffung bezahlbaren Wohnraums.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurde eigens der Lenkungskreis „Entwicklungskonzept 2020 – Wohnen und Gewerbe“ eingerichtet, der sich seitdem mit der Ausweisung von neuen Wohnbauflächen befasst und dabei zwangsläufig an seine natürlichen Grenzen stößt, da oftmals stadtklimatische und ökologische Gründe sowie eine grundsätzlich mangelnde Flächenverfügbarkeit dem entgegenstehen.
Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden, ob die eingangs genannten Zielsetzungen durch eine vertikale Verdichtung in der Bauleitplanung an dafür geeigneten Standorten im Stadtzentrum und der Kernstadt erreicht werden können.
Zusätzlich könnte damit Osnabrück zu einem urbanen Stadtbild verholfen werden.
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
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