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28.01.22 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, Instrumente zu entwickeln, wie mit Vorhabenträgern für Neubau, Umbau, Sanierung und Umnutzungsvorhaben wirksame und verbindliche Mobilitätsmaßnahmen und -konzepte vereinbart werden können. Ziel der Maßnahmen und Konzepte ist es, Stellplatzbedarfe zu reduzieren, gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen und die ÖPNV-Nutzung anzuregen und insgesamt den Bedarf an PKW-Nutzung zu verringern.
Möglich sind Carsharingplätze, Zeitkarten für den ÖPNV, kostenloser Lastenfahrrad- oder Pedelecverleih, besondere Abstell-/Lademöglichkeiten für Fahrräder/Elektrofahrräder, etc. Um die Elemente zu kombinieren, ist ein Mobilitätskonzept vorzulegen.
Bei zeitlich begrenzten Zwischennutzungen sollten zusätzliche Mobilitätsmaßnahmen bzw. erhöhte Stellplatznachweise entfallen können.
Kleinere Bauvorhaben, Aufstockungen, Dachausbau oder neue Souterrainwohnungen werden von der Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen ausgenommen.
Die gebäude- und grundstücksbezogenen Mobilitätskonzepte sind in ein stadtteil- oder quartiersbezogenes Parkraummanagement (Bewohnerparken, Quartiersgaragen, Parkraumbewirtschaftung) und übergreifende Mobilitätskonzepte (ÖPNV-Anbindung, Rad- und Fußwegenetz) einzubinden.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
gez. Dr. Michael Kopatz
Gruppe Grüne/Volt
gez. Heiko Panzer
SPD-Fraktion
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion angenommen.
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