11.05.26 –
Beschluss:
Tempo 30 stärkt die Verkehrssicherheit, reduziert Lärm- und Schadstoffbelastungen und fördert die Lebensqualität aller Menschen in unserer Stadt.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Stadt Osnabrück:
Sachverhalt:
In deutschen und europäischen Städten wird immer intensiver über Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit diskutiert. Im August 2025 machte die finnische Hauptstadt Helsinki Schlagzeilen, weil ein Jahr lang kein Mensch durch einen Verkehrsunfall zu Tode gekommen ist. Vision Zero - ein besonderer Erfolg für eine Stadt dieser Größe (rund 690.000 Einwohner:innen), der auf den konsequenten Ausbau von Tempo 30-Zonen zurückzuführen ist.
Viele weitere europäische Kommunen machen durchweg positive Erfahrungen mit einem strikteren Tempolimit: Neben einer erhöhten Verkehrssicherheit werden ein verbesserter Verkehrsfluss, sinkende Lärm- und Schadstoffbelastungen und eine insgesamt steigende Lebensqualität als förderliche Auswirkungen hervorgehoben. Allein in unserer Stadt leiden über 38.000 Menschen und damit fast ein Viertel der Bevölkerung unter Straßenlärm.
Bereits seit März 2022 setzt sich die Stadt Osnabrück als Mitglied in der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr" des Deutschen Städtetags und der Agora Verkehrswende für mehr Handlungsspielräume bei der flexiblen und ortsbezogenen Anordnung von Geschwindigkeiten ein. Diesem Ziel haben sich mehr als 1.100 weitere deutsche Städte und Gemeinden angeschlossen.
Von April 2023 bis Ende 2024 hat Osnabrück als eine von sechs niedersächsischen Kommunen mit der Iburger Straße am Modellprojekt „Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ teilgenommen. Im Juni 2025 wurde bekannt, dass die vorläufigen Ergebnisse sowohl hinsichtlich des Verkehrsflusses, der Luftqualität und Lärmbelästigung als auch weniger schwerer Unfälle positiv sei. Der Endbericht zur Iburger Straße des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Bauen liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Zugleich hat der Bundesgesetzgeber mit der letzten Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Sicherheit des Verkehrs weiter gestärkt und in den Vordergrund gestellt. Zudem wurden weitere Gründe zur Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen aufgenommen, zum Beispiel der Schutz des Klimas und der Gesundheit. Diese Möglichkeiten soll die Stadtverwaltung konsequent ausschöpfen. Dies gilt nicht nur für die Umsetzung unter anderem der Empfehlungen des Lärmaktionsplans, sondern beispielsweise auch für eine entsprechende Straßenraumgestaltung bei den in Zukunft anstehenden Sanierungen und Umbaumaßnahmen.
gez. Jens Meier
Gruppe Grüne/Volt
gez. Susanne Hambürger dos Reis
SPD-Fraktion
Kategorie
Antrag | Gesundheit, Verbraucherschutz | Klimaschutz | Natur und Umwelt | Stadtentwicklung | Verkehr
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