BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Von Helsinki lernen: Tempo 30 für mehr Sicherheit und Lebensqualität

Von Helsinki lernen: Tempo 30 für mehr Sicherheit und Lebensqualität / Antrag der Gruppe Grüne/SPD/Volt in der Ratssitzung am 19.05.2026

11.05.26 –

Beschluss:

Tempo 30 stärkt die Verkehrssicherheit, reduziert Lärm- und Schadstoffbelastungen und fördert die Lebensqualität aller Menschen in unserer Stadt. 

Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Stadt Osnabrück:

  1. Die Stadt Osnabrück ist seit 2022 zusammen mit über 1.100 Städten, Gemeinden und Landkreisen Mitglied in der Initiative „Lebenswerte Städte“. Wir bitten die Initiative, das öffentliche Engagement wieder aufzunehmen und sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass die Kommunen ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Auch die novellierte Straßenverkehrsordnung bietet dafür immer noch zu wenig Gestaltungsspielraum.
     
  2. Die Landesregierung wird aufgefordert, den Endbericht zum Modellprojekt „Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ an der Iburger Straße unverzüglich vorzulegen. Angesichts der positiven Rückmeldungen aus der Bevölkerung fordert der Rat die Landesregierung zudem auf, den Kommunen bereits jetzt – etwa im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen – die Einführung von Tempo 30, wie zum Beispiel an der Iburger Straße, zu ermöglichen.
     
  3. Durch die Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Juni 2024 wurden zusätzliche Spielräume zur Anordnung von Tempo 30 geschaffen – unter anderem an Fußgängerüberwegen, auf Schulwegen und zum Lückenschluss bestehender Abschnitte. Neben der Verkehrssicherheit können nun auch Klima- und Gesundheitsschutz ausdrücklich berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Spielräume konsequent auszuschöpfen und entsprechend Tempo 30 anzuordnen (siehe hierzu auch VO/2025/4278-01).
     
  4. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, Tempo 30-Anordnungen zu prüfen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen, die sich aus dem Lärmaktionsplan (VO/2024/3141) und darüberhinausgehenden lärmmindernden Maßnahmen ergeben.
     
  5. Damit Tempo 30 seine Wirkung zuverlässig entfalten kann, wird die Verwaltung beauftragt, bei zukünftigen Straßensanierungen und -umbauten die Prinzipien einer selbsterklärenden, geschwindigkeitsdämpfenden Straßenraumgestaltung verbindlich zu berücksichtigen. Ziel ist es, die Einhaltung von Tempo 30 nicht allein durch Beschilderung, sondern durch die bauliche Gestaltung zu unterstützen.
     
  6. Die genannten Zielsetzungen sind im Rahmen des aktuell erarbeiteten „Mobilitätsfahrplan“ der Stadt Osnabrück (NUMPOS) verbindlich zu berücksichtigen und weiter zu konkretisieren.


Sachverhalt:

In deutschen und europäischen Städten wird immer intensiver über Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit diskutiert. Im August 2025 machte die finnische Hauptstadt Helsinki Schlagzeilen, weil ein Jahr lang kein Mensch durch einen Verkehrsunfall zu Tode gekommen ist. Vision Zero - ein besonderer Erfolg für eine Stadt dieser Größe (rund 690.000 Einwohner:innen), der auf den konsequenten Ausbau von Tempo 30-Zonen zurückzuführen ist.

Viele weitere europäische Kommunen machen durchweg positive Erfahrungen mit einem strikteren Tempolimit: Neben einer erhöhten Verkehrssicherheit werden ein verbesserter Verkehrsfluss, sinkende Lärm- und Schadstoffbelastungen und eine insgesamt steigende Lebensqualität als förderliche Auswirkungen hervorgehoben. Allein in unserer Stadt leiden über 38.000 Menschen und damit fast ein Viertel der Bevölkerung unter Straßenlärm.

Bereits seit März 2022 setzt sich die Stadt Osnabrück als Mitglied in der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr" des Deutschen Städtetags und der Agora Verkehrswende für mehr Handlungsspielräume bei der flexiblen und ortsbezogenen Anordnung von Geschwindigkeiten ein. Diesem Ziel haben sich mehr als 1.100 weitere deutsche Städte und Gemeinden angeschlossen.

Von April 2023 bis Ende 2024 hat Osnabrück als eine von sechs niedersächsischen Kommunen mit der Iburger Straße am Modellprojekt „Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ teilgenommen. Im Juni 2025 wurde bekannt, dass die vorläufigen Ergebnisse sowohl hinsichtlich des Verkehrsflusses, der Luftqualität und Lärmbelästigung als auch weniger schwerer Unfälle positiv sei. Der Endbericht zur Iburger Straße des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Bauen liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Zugleich hat der Bundesgesetzgeber mit der letzten Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Sicherheit des Verkehrs weiter gestärkt und in den Vordergrund gestellt. Zudem wurden weitere Gründe zur Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen aufgenommen, zum Beispiel der Schutz des Klimas und der Gesundheit. Diese Möglichkeiten soll die Stadtverwaltung konsequent ausschöpfen. Dies gilt nicht nur für die Umsetzung unter anderem der Empfehlungen des Lärmaktionsplans, sondern beispielsweise auch für eine entsprechende Straßenraumgestaltung bei den in Zukunft anstehenden Sanierungen und Umbaumaßnahmen.


gez. Jens Meier
Gruppe Grüne/Volt

gez. Susanne Hambürger dos Reis
SPD-Fraktion

Kategorie

Antrag | Gesundheit, Verbraucherschutz | Klimaschutz | Natur und Umwelt | Stadtentwicklung | Verkehr

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