14.11.23 –
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, wirksam gegen das widerrechtliche Parken auf dem Osnabrücker Marktplatz vorzugehen. Die Zufahrt ist dauerhaft physisch gegen unerlaubtes Befahren zu sichern. Der Zugang muss dabei für Berechtigte sowie für Einsatz- und Rettungskräfte gewährleistet sein.
Sachverhalt:
Der Osnabrücker Marktplatz ist als der „schönste Platz Deutschlands“ (Oberbürgermeisterin Pötter, 26.08.2023) eines der Aushängeschilder der Friedensstadt Osnabrück. Er ist Ort zahlreicher kleinerer und größerer Veranstaltungen. Der Zugang zum Marktplatz ist nur mit einer Sondergenehmigung erlaubt. De facto parken dort werktags und vor allem am Wochenende zahlreiche Autos widerrechtlich. Mit seit Monaten steigender Tendenz, da der Poller, der eigentlich die Zufahrt zum Marktplatz absichern soll, nicht vorhanden ist und darüber hinaus keine Kontrollen stattfinden.
Vor diesem Hintergrund ist die Zufahrt wieder dauerhaft physisch gegen unerlaubtes Befahren zu sichern. Und zwar so, dass eingesetzte Sperrmittel nicht einfach beseitigt werden können. Solange die physische Sicherung, beispielsweise aufgrund von Lieferfristen noch nicht möglich ist, ist das Parkverbot durch regelmäßige Kontrolle durchzusetzen.
Der Antrag wurde nach Rücksprache mit der Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Ordnung am 22.11.2023 zurückgezogen.
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