BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Wohnungslosigkeit

10.09.13 –

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W), der Dachverband der Wohnungslosenhilfe in Deutschland, sieht einen drastischen Anstieg der Wohnungslosigkeit: 2012 waren ca. 284.000 Menschen in Deutschland ohne Wohnung. 2010 waren es noch 248.000 – ein Anstieg um ca. 15 %. Die BAG W prognostiziert bis 2016 einen weiteren Anstieg der Wohnungslosigkeit um ca. 30 % auf dann 380.000 Menschen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

2. Trifft der von der BAG Wohnungslosenhilfe konstatierte Anstieg der Wohnungslosigkeit gemessen in absoluten Zahlen auch auf die Stadt Osnabrück zu und welche Gründe sind hierfür ursächlich?

Antwort der Verwaltung:

Die Zahl der Obdachlosen, die von der Sozialen Wohnraumhilfe des Fachbereiches Soziales und Gesundheit mit Wohnraum versorgt worden sind, hat sich von 229 im Jahre 2011 auf 375 im Jahr 2012 erhöht.

In der Zeit von Januar bis einschließlich Juli 2013 wurden 199 Personen betreut, was hochgerechnet gegenüber dem Jahr 2012 einen leichten Rückgang bedeuten würde.

Der SKM Osnabrück als Leistungserbringer für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (dazu gehören Obdachlose und Nichtsesshafte) zu den Fragen wie folgt Stellung:

„Im Oktober 2012 wurden von der Soziale Dienste SKM gGmbH 50 Personen namentlich erfasst, die dem Personenkreis der Wohnungslosen zuzurechnen sind. Hierbei handelt es sich um Personen, die auf der Straße, bei wechselnden Bekannten, in Gartenhäusern u.ä. übernachten und keinen festen Wohnsitz haben. Im Jahr 2013 wird nach aktuellem Stand die Zahl der namentlich bekannten Wohnungslosen zwischen 70 und 80 Personen liegen.

Als Weiteres ist anzumerken, dass die Zahl der Hilfen im Bereich der ambulanten flächenorientierten Hilfe mit 400 Betreuungstagen und in der ambulanten nachgehenden Hilfe mit 2200 Betreuungstagen im Berichtszeitraum 2012/2013 zum vorhergehenden Berichtszeitraum gestiegen ist. Auch in den anderen Hilfeformen sind leichte Steigerungen zu verzeichnen.“

2. Teilt die Verwaltung die Einschätzung der BAG W, das in den kommenden Jahren eine weitere Zunahme der Wohnungslosigkeit von bis zu 30 % zu erwarten ist, falls keine konkreten Schritte dagegen unternommen werden?

Antwort der Verwaltung:

Die Einschätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, das in den kommenden Jahren mit einer weiteren Zunahme der Wohnungslosigkeit zu rechnen ist, wird von der Sozialverwaltung geteilt, wenngleich ein Anteil von 30 % nicht bestätigt werden kann.

Nach den Erfahrungen der Sozialverwaltung in den letzten Monaten wird es zunehmend schwieriger, Wohnungssuchende in den Wohnungsmarkt zu vermitteln.

Als Indikator kann die Anzahl der Mitteilungen des Amtsgerichtes über eingereichte Räumungsklagen dienen. Danach haben wir seit 2006 mit 71 Mitteilungen eine kontinuierliche Zunahme auf 160 im Jahr 2012 zu verzeichnen. Damit wird deutlich, dass immer mehr Menschen erhebliche Probleme haben, die zum Teil gestiegenen Mieten zu finanzieren.

„Der SKM geht gegenwärtig davon aus, dass es zu Steigerungen kommen wird. Ob es für Osnabrück bis 2016 einen Anstieg um über 30 % geben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig gesagt werden.“

3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, der beschriebenen Entwicklung wirksam auch auf kommunaler Ebene zu begegnen?

Antwort der Verwaltung:

Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus sollte wieder aufgenommen werden, und zwar gemeinsam mit entsprechenden Wohnbauförderungsprogrammen des Landes Niedersachsen.

Die Stadt würde dann über Belegungsrechte wohnungslose Bürgerinnen und Bürger mit angemessenem Wohnraum versorgen können.

Ein weitere Alternative wäre, dass die Stadt Wohnraum selbst schafft oder durch eine in Osnabrück ansässige Wohnungsbaugesellschaft entsprechende Gebäude errichten lässt und dann anmietet oder vermittelnd tätig wird.

Hierzu der SKM:

„Grundsätzlich sehen wir, dass wir im gemeinsamen Bemühen mit der Sozialverwaltung zur individuellen Hilfegestaltung eine breite Palette von Möglichkeiten eröffnen. Im Verlauf unserer Verhandlungen zur Ausgestaltung eines Gesamtkonzeptes haben wir neben den Angeboten der ambulanten Wohnungslosenhilfe auch das Angebot der Eingliederungshilfe für diesen besonderen Personenkreis eingebunden. Zusätzlich soll die sozialpädagogische Betreuung von Personen in den städtischen Wohnungen für obdachlose Menschen ein Baustein der Hilfen werden.

Im präventiven Bereich besteht u.a. die Kooperation mit dem Jobcenter  Osnabrück mit dem Wohnungscoaching. Weitere Möglichkeiten der Prävention stehen noch auf der Agenda unserer weiteren Hilfegestaltung der §§67 ff SGB XII. Ein aus unserer Sicht großes Hemmnis, um wirksame weiterführende Hilfen gegen diesen Trend zu entwickeln, ist der Mangel an einfachem Wohnraum für kleine Gruppen und Einzelpersonen. In der Regel ist der hier angefragte Personenkreis nicht sehr gruppenfähig und damit eher individuell zu betreuen. Allerdings ist der einfache Kleinstwohnraum sehr begrenzt bis nicht mehr verfügbar.

Des Weiteren stellen wir fest, dass es eine kleine Gruppe von Personen gibt, die kaum „wohnfähig“ sind, was zur Folge hat, dass es keine Vermieter auf dem freien Markt gibt, die sich dieses Personenkreises annehmen bzw. denen dieser Personenkreis zuzumuten ist. Hier bedarf es einfachster Unterkunftsmöglichkeiten, die mit geringem Aufwand „hygienisch vertretbar“ zu erhalten sind.“

 

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Anfrage | Soziales | Wohnen

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