Bebauungsplan Nr. 464 – Gewerbepark westlich Sutthauser Straße/nördlich BAB A 30 – 5. Änderung

Beschlussvorlage  (TOP 11 f)

04.11.08 –

Beschluss:

Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 464 – Gewerbepark Sutthauser Straße/nördl. BAB A 30 – soll unter der Maßgabe weitergeführt werden, dass die maximal zulässigen Gebäudehöhen auf 29,00 m begrenzt werden. Im Verfahren sind die bereits formulierten Fragenkomplexe (u. a. Denkmalschutz, Lärm, Verkehr, Kompensation) möglichst frühzeitig abzuarbeiten und die Ergebnisse den Ratsgremien vorzulegen.

Beratungsergebnis:

Die Abstimmung erfolgt offen. Der Beschluss wird mehrheitlich von den Mitgliedern der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ratsmitglieder Herr Cheesemann und Herr Mierke gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion und des Oberbürgermeisters abgelehnt.

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Antrag | Arbeit, Wirtschaft | Stadtentwicklung

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