20.10.09 –
Im Zuge der seinerzeitigen Verabschiedung des SGB II wurde die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU) neu geregelt. Die Kommunen sollten dabei vor zusätzlichen Belastungen geschützt und darüber hinaus für eine gesetzliche Entlastung durch den Bund in Höhe von 2,5 Mrd. Euro jährlich gesorgt werden. Der Bund orientiert seitdem die Berechnungen seiner jährlichen Beteiligung an den KdU an der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Verwaltung beantwortet die Anfragen wie folgt zu Protokoll:
Zu 1:
Die Entwicklung ist der beigefügten Tabelle (Spalten 1 bis 7) zu entnehmen (sh. Anlage ).
Zu 2:
Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung geht die Verwaltung davon aus, dass sowohl die Fallzahlen, als auch die durchschnittlichen Unterkunftskosten je Fall steigen werden.
Nach der geltenden bundesgesetzlichen Regelung wird die Bundesbeteiligung für das Jahr 2010 in Niedersachsen von 25,4 % auf 23 % sinken, da die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften auf Bundesebene im Referenzzeitraum rückläufig war.
Die prognostizierten Werte sind ebenfalls in der Anlage (Spalten 8 bis 11) dargestellt. Sowohl die Zunahme der Bedarfsgemeinschaften als auch die Erhöhung der Mieten wurden dabei eher vorsichtig geschätzt.
Zu 3:
Wirksam begegnet werden kann der Entwicklung nur, wenn es den Kommunen gelingt, den Bund zu einer gesetzlichen Änderung der Vorschriften zu bewegen, bei der sich die Bundesbeteiligung zeitnah an der tatsächlichen Entwicklung der Ausgaben für die Unterkunftskosten orientiert.
Die Kommunalen Spitzenverbände sind in diesem Sinne bereits aktiv geworden.
Die Verwaltung wird über die weitere Entwicklung im Sozial- und Gesundheitsausschuss informieren.
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