17.04.26 –
Sachverhalt:
Seit mehr als 20 Jahren gibt es in Deutschland Integrationskurse, bestehend aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs. Diese staatlich geförderten Bildungsangebote helfen zugewanderten Menschen die deutsche Sprache zu erlernen und erleichtern die Teilhabe am gesellschaftlichen, beruflichen und kulturellen Leben. Integrationskurse sind insofern auch der zentrale Schlüssel für die Integration von Zuwander:innen in den Arbeitsmarkt.
Mit Rundschreiben vom 09.02.2026 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angekündigt, die seit 01.12.2025 gestellten und alle künftigen Anträge auf freiwillige Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 44 (4) AufenthG abzulehnen. Ein Kursbesuch ist demnach nur noch Personen möglich, die auf Grundlage von § 44a AufenthG dazu vom Jobcenter, Sozial- und Integrationsämtern oder Ausländerbehörden verpflichtet werden. Nach Auskunft des BAMF können damit Asylbewerber:innen, geduldete Personen, Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger:innen nicht mehr an einem Integrationskurs teilnehmen.
Der Deutsche Volkshochschul-Verband schätzt, dass freiwillig Teilnehmende rund 55 Prozent der Teilnehmenden an Integrationskursen ausmachen. Ohne sie können vielerorts keine neuen Kurse mehr eingerichtet werden, weil die seitens des zuständigen Bundesamts vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht mehr erreicht werden kann. Die Folgen des von Seiten des Bundesinnenministeriums mit Sparzwängen begründeten Vorgehens sind fatal – für die Betroffenen, die Betriebe, die dringend Arbeits- und Fachkräfte suchen, und auch für die, die die Kurse anbieten, wie zum Beispiel die Volkshochschulen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
gez. Jens Meier
Gruppe Grüne/Volt
gez. Susanne Hambürger dos Reis
SPD-Fraktion
Kategorie
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