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11.01.23 –
Sachverhalt:
In der Sitzung des Schul- und Sportausschusses vom 27.01.2022 wurde die Ungleichverteilung bei der Aufnahme der Inklusionsschüler:innen mit Förderbedarf Lernen beim Übergang von Klasse 4 zu Klasse 5 angesprochen. Nach Aussage der Verwaltung sollten Lösungsansätze auch zusammen mit dem Landesamt und den Schulleitungen gesucht werden.
Mit Blick auf die Aufnahmezahlen in die 5. Klassen im Mai 2022, hat sich die Situation im Vergleich zu den vorherigen Jahren nicht wesentlich verändert. Zusätzlich ist im Mai 2023 mit einer deutlichen Zunahme der inklusiv zu beschulenden Schüler:innen mit Förderbedarf Lernen zu rechnen, da die Schule an der Rolandsmauer keine Schüler:innen mehr aufnehmen darf.
Um eine Übersicht über die aktuelle Lage zu erhalten und rechtzeitig vor den kommenden Anmeldungen für die 5. Klassen Vorkehrungen treffen zu können, bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
In ihrer Mitteilungsvorlage vom 17.03.2023 antwortete die Verwaltung wie folgt:
Die Anfrage wurde vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung beantwortet. Die Beantwortung erfolgt mit der direkten Zuordnung zu den Fragen der Anfrage.
Zu 1.:
Präambel: Das Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule Stadt Osnabrück (RZI), als Teil der Clearingstelle, verwaltet grundsätzlich die Daten aller Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allen Förderschwerpunkten in der Stadt Osnabrück.
Die Clearingstelle überwacht und steuert seit Februar 2022 die Anmeldung und Aufnahme aller Kinder mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zunächst im Förderschwerpunkt Lernen auf Grundlage objektiver, valider/statistischer Daten. Vereinfacht ausgedrückt, versteht sich die Clearingstelle als niedrigschwellige Beratungs- und Steuerungsinstanz, die unter Berücksichtigung tagesaktueller Anmeldedaten die Aufnahme an den städtischen Oberschulen begleitet und überwacht. Überdies steht die „Clearingstelle“ allen ratssuchenden Erziehungsberechtigten beratend zur Verfügung. Insbesondere tritt die Clearingstelle auch dann beratend in Erscheinung, wenn einem Kind die Aufnahme an einer der städtischen Oberschulen verwehrt wird. Die Berücksichtigung des Elternwillens hat bei allen Beratungs- und Entscheidungsprozessen stets oberste Priorität.
Folgende Regelungen sind getroffen worden:
Zusammensetzung/Mitglieder der Clearingstelle
Zeitplan
Bei Unstimmigkeiten oder Ablehnungsbescheiden prüft die Clearingstelle den Ablehnungsbescheid unter nachfolgend benannten Gesichtspunkten:
Zu 2.:
Bereits im Januar 2022 ist über diese Möglichkeit bilateral mit Vertretungen der Stadt Osnabrück, des Förderzentrums (Förderschule a. d. Rolandsmauer), Vertretungen der Oberschulen sowie dem Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule Stadt Osnabrück (RZI) diskutiert worden. Erstmalig seit Februar 2022 überwacht und steuert die Clearingstelle die Zuweisung aller Kinder mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen. Zugrunde gelegt wurden dafür die in 1.ff aufgeführten Parameter (siehe oben).
Zu 3.:
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