Verteilung von Inklusionsschüler:innen mit Förderbedarf Lernen

Verteilung von Inklusionsschüler:innen mit Förderbedarf Lernen / Anfrage der Gruppe Grüne/SPD/Volt und der CDU-Fraktion im Schul- und Sportausschuss am 17.01.2023

11.01.23 –

Sachverhalt:

In der Sitzung des Schul- und Sportausschusses vom 27.01.2022 wurde die Ungleichverteilung bei der Aufnahme der Inklusionsschüler:innen mit Förderbedarf Lernen beim Übergang von Klasse 4 zu Klasse 5 angesprochen. Nach Aussage der Verwaltung sollten Lösungsansätze auch zusammen mit dem Landesamt und den Schulleitungen gesucht werden.

Mit Blick auf die Aufnahmezahlen in die 5. Klassen im Mai 2022, hat sich die Situation im Vergleich zu den vorherigen Jahren nicht wesentlich verändert. Zusätzlich ist im Mai 2023 mit einer deutlichen Zunahme der inklusiv zu beschulenden Schüler:innen mit Förderbedarf Lernen zu rechnen, da die Schule an der Rolandsmauer keine Schüler:innen mehr aufnehmen darf.

Um eine Übersicht über die aktuelle Lage zu erhalten und rechtzeitig vor den kommenden Anmeldungen für die 5. Klassen Vorkehrungen treffen zu können, bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welche Regelungen sind für die bevorstehenden Anmeldungen getroffen worden?
  2. Ist die Möglichkeit diskutiert worden, die Aufnahme der Inklusionsschüler:innen in Osnabrück zentral zu steuern (z.B. Förderzentrum, Landesamt, Bildungsbüro)?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die betreffenden Schüler:innen gleichmäßiger über die Schulformen zu verteilen?

In ihrer Mitteilungsvorlage vom 17.03.2023 antwortete die Verwaltung wie folgt:

Die Anfrage wurde vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung beantwortet. Die Beantwortung erfolgt mit der direkten Zuordnung zu den Fragen der Anfrage.

Zu 1.:

Präambel: Das Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule Stadt Osnabrück (RZI), als Teil der Clearingstelle, verwaltet grundsätzlich die Daten aller Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allen Förderschwerpunkten in der Stadt Osnabrück.

Die Clearingstelle überwacht und steuert seit Februar 2022 die Anmeldung und Aufnahme aller Kinder mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zunächst im Förderschwerpunkt Lernen auf Grundlage objektiver, valider/statistischer Daten. Vereinfacht ausgedrückt, versteht sich die Clearingstelle als niedrigschwellige Beratungs- und Steuerungsinstanz, die unter Berücksichtigung tagesaktueller Anmeldedaten die Aufnahme an den städtischen Oberschulen begleitet und überwacht. Überdies steht die „Clearingstelle“ allen ratssuchenden Erziehungsberechtigten beratend zur Verfügung. Insbesondere tritt die Clearingstelle auch dann beratend in Erscheinung, wenn einem Kind die Aufnahme an einer der städtischen Oberschulen verwehrt wird. Die Berücksichtigung des Elternwillens hat bei allen Beratungs- und Entscheidungsprozessen stets oberste Priorität.                                           

Folgende Regelungen sind getroffen worden:

Zusammensetzung/Mitglieder der Clearingstelle

  • 1 Vertretung der Stadt Osnabrück: Frau Ute Tromp
  • 1 Vertretung der Oberschulen: Frau SL Birgit Kaiser (Oberschule EMR)
  • 1 Vertretung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Osnabrück Dezernat 2, Fachbereich Inklusive Bildung: Herr Matthias Heinrich vom Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) Stadt Osnabrück.

Zeitplan

  • Februar 2023: Die Grundschulen der Stadt Osnabrück melden dem Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule Stadt Osnabrück (RZI) als Teil der Clearingstelle alle Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen, bei denen bereits vor den offiziellen Anmeldeterminen eine feste Anmeldeabsicht für den 5. Schuljahrgang besteht.                                                                                                                      
  • März-Mai 2023: Der Clearingstelle werden tagesaktuell alle verbindlichen Anmeldungen gemeldet (von abgebenden Grundschulen und aufnehmenden Oberschulen)
  • März-Juni 2023: „Täglicher“ Datenabgleich mit der Stadt Osnabrück über verbindlich aufgenommene und auch nicht aufgenommene Kinder
  • Der regelmäßige Abgleich von Daten erfolgt während der gesamten Anmeldephase (Berücksichtigung von „Nachrückern“)

Bei Unstimmigkeiten oder Ablehnungsbescheiden prüft die Clearingstelle den Ablehnungsbescheid unter nachfolgend benannten Gesichtspunkten:

  • Elternwille
  • Empfehlung (Schullaufbahn) der abgebenden Grundschule
  • Prüfung aller Gründe, die seitens der Oberschule zu einer Ablehnung eines Aufnahmebegehrens geführt haben könnten. Es folgt ein Abgleich statistischer Parameter: Kapazitäten, Zügigkeit und Teiler der aufnehmenden Schule
  • Die Clearingstelle/das Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule Stadt Osnabrück (RZI) berät im direkten Gespräch sowohl Erziehungsberechtigte als auch die Schulleitungen der aufnehmenden bzw. nicht aufnehmenden Oberschulen im Einzelfall 
  • Die abschließende Entscheidung über die Aufnahme einer Schülerin/eines Schülers bis zur Ausschöpfung der Kapazitäten trifft die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Schulträger. Der Schulleitung wird seitens des RLSB dazu mitgeteilt, dass grundsätzlich eine Aufnahmepflicht bis zur vollständigen Ausschöpfung der Kapazitäten besteht. Sofern die Anzahl der Anmeldungen die tatsächlich vorhandenen Schulplätze übersteigt, entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Schulträger, welche Schülerin bzw. welcher Schüler aufgenommen wird. Flankierend kann dazu eine schulfachliche Beratung durch das RLSB erfolgen.

Zu 2.:

Bereits im Januar 2022 ist über diese Möglichkeit bilateral mit Vertretungen der Stadt Osnabrück, des Förderzentrums (Förderschule a. d. Rolandsmauer), Vertretungen der Oberschulen sowie dem Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule Stadt Osnabrück (RZI) diskutiert worden. Erstmalig seit Februar 2022 überwacht und steuert die Clearingstelle die Zuweisung aller Kinder mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen. Zugrunde gelegt wurden dafür die in 1.ff aufgeführten Parameter (siehe oben).

Zu 3.:

  • Beteiligung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Osnabrück, Dezernat 2 Fachbereich Inklusive Bildung durch die Fortführung der Tätigkeit der „Clearingstelle“
  • Erweiterung der Steuerung für alle Kinder mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allen Förderschwerpunkten
  • Ermittlung einer verbindlichen Quote zu Steuerung der Aufnahme aller Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (alle Förderschwerpunkte) an den Oberschulen der Stadt Osnabrück
  • Optimierung der Abläufe (Evaluation der Steuerung aus 2022)

Kategorie

Anfrage | Bildung

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