
12.03.19 –
Beschluss:
Der Rat möge beschließen: Die Stadt Osnabrück gründet gemäß dem Ziel des Bürgerbegehrens eine kommunale Wohnungsgesellschaft.
Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/n Stadtziel/e:
Sozial- und umweltgerechte Stadtentwicklung (Ziel 2016 - 2020)
Sachverhalt:
Innerhalb kurzer Zeit hat ein Bündnis aus über 40 gesellschaftlichen Gruppen in Osnabrück ein erfolgreiches Bürgerbegehren auf den Weg gebracht - trotz Winter und Weihnachtspause. Die bisherige Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt zeigt, dass trotz verstärkter Anstrengungen bei der Flächenausweisung zu wenig bezahlbarer und sozialer Wohnungsbau entsteht.
Der Rat soll daher das Ergebnis des Bürgerbegehrens respektieren und, um keine Zeit zu verlieren, mit einem klaren Votum für das Bürgerbegehren, für eine kommunale Wohnungsgesellschaft einen Bürgerentscheid im Sinne der Nds. Kommunalverfassung "abwenden".
Beratungsergebnis:
Der Beschluss wird mit den Stimmen von CDU, BOB, FDP, OB, UWG bei Enthaltung Des Piraten abgelehnt.
Medien
Kategorie
Der Bundesrat hat heute zum Gesetzentwurf für ein Vertragsgesetz zum Unitarisierungsabkommen für neue Gasbohrungen vor Borkum keine [...]
Viele Jahre lang hat unser Mitgliedermagazin lebendige Einblicke in die Arbeit, Debatten und Hintergründe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegeben. [...]
Zehn Jahre nach dem historischen Klimaschutzabkommen von Paris steht der Klimaschutz unter großem Druck – das 1,5-Grad-Ziel ist nur schwer [...]