Satzung für Bürgerbefragungen nach §35 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz

Antrag Zählgemeinschaft SPD / Bündnis 90/Die Grünen (TOP 4.5)

13.12.11 –

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des § 35 Nds. Kommunalverfassungsgesetz eine Satzung zur Thematik „Bürgerbefragung“ zu erarbeiten und dem Rat schnellstmöglich zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

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Kategorie

Antrag | Demokratie und Beteiligung | Stadtentwicklung | Verkehr | Westumgehung

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