BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ratsfraktion Osnabrück

Corona in Alten- und Pflegeheimen

Wie viele Heime sind in Osnabrück aktuell von Corona-Ausbrüchen betroffen bzw. gibt es auch Einrichtungen, in denen nur einzelne Abteilungen betroffen sind?

15.12.20 –

Anfrage im Stadtrat am 15.12.2020

Sachverhalt:

Die Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen wird wie folgt beantwortet:

Personal und Bewohner*innen von Senior*inneneinrichtungen sind von der Corona-Pandemie besonders betroffen. Während der ersten Corona-Welle im Frühjahr hat sich gezeigt, dass gerade bei alten und gebrechlichen Menschen die Todesrate extrem hoch ist.

Aktuell gibt es Coronafälle in mehr als 1.000 der bundesweit etwa 12.000 Alten- und Pflegeheimen. Ein beträchtlicher Teil der Heime hat seine Türen zum Schutz der Bewohner*innen wieder geschlossen, Ausgangssperren und Besuchsverbote verhängt und damit Heimbewohner*innen isoliert. Die Heimleitungen stehen vor dem Dilemma, die Sicherheit ihrer Bewohner*innen zu gewährleisten, ohne ihre Freiheit zu sehr einzuschränken und ihre seelische Gesundheit zu gefährden.

Wir fragen die Verwaltung:

1.  Wie viele Heime sind in Osnabrück aktuell von Corona-Ausbrüchen betroffen bzw. gibt es auch Einrichtungen, in denen nur einzelne Abteilungen betroffen sind?

Mit Stand 10. Dezember 2020 sind in fünf Alten- und Pflegeheimen Corona-Infektionen in ganz unterschiedlicher Ausprägung zu verzeichnen. Die Betroffenheit ist verschieden und reicht von aktuell einzeln infizierten Bewohnern oder Mitarbeitenden bis hin zu einem großen Ausbruchsgeschehen.   


2.  Wie werden trotz in einer Institution nachgewiesenen Corona-Infektionen Außenkontakte der Bewohner*innen ermöglicht? Wo und in welchen Einrichtungen gibt es die Möglichkeit, nur betroffene Wohnbereiche zu isolieren, und gibt es für positiv Getestete und Erkrankte Möglichkeiten, trotz der Infektion mit ihren Angehörigen und Freunden zu kommunizieren, z.B. digital?

Ob nur einzelne Wohnbereiche unter Quarantäne gestellt werden müssen oder die ganze Einrichtung, hängt weniger von den baulichen Gegebenheiten ab, sondern vielmehr von der Gegebenheit, ob positiv getestete Bewohnerinnen und Bewohner oder Mitarbeitende das Infektionsgeschehen in andere Bereiche eingetragen haben könnten. Präventiv wurden die Einrichtungen angehalten, festes Personal in den Bereichen einzusetzen. Die Besuchsbeschränkungen im Ausbruchfall dienen primär dem Schutz der noch nicht infizierten Bewohnerinnen und Bewohner und in den Bereichen der positiv Getesteten der Verhinderung einer Verschleppung und Ansteckung der Besucherinnen und Besucher. Gleichzeitig müssen die Personalressourcen geschont werden, da Ausbruchgesehen fast immer auch mit Personalausfällen aufgrund von Quarantänemaßnahmen etc. einhergehen. Ausnahmen vom Besuchsverbot für besondere Situationen, wie z.B. Sterbebegleitung werden mit den betroffenen Einrichtungen kommuniziert.

Grundsätzlich gibt es neben telefonischen Kontakten bereits in mehreren Häusern die Möglichkeit über Tabletts digital mit Angehörigen zu kommunizieren. So hat ein großer Träger während des ersten Lockdowns im Frühjahr für alle Häuser Tabletts angeschafft. Eine Einrichtung hat mitgeteilt, aktuell Tabletts erworben zu haben. Ein weiterer Träger macht sich hier ebenfalls auf den Weg.

 

3.  Das Land Niedersachsen hat angekündigt, Corona-Schnelltests zu organisieren und zu verteilen. Auf diese Schnelltests für Bewohner*innen, Mitarbeiter*innen sowie Besucher*innen werden große Hoffnungen gesetzt. Diese ermöglichen weiterhin Besuche verhindern die Isolation der Bewohner*innen. Werden in den Osnabrücker Einrichtungen Schnelltests eingesetzt? Wenn nicht, woran liegt das (fehlenden Tests, zu geringe Personalressourcen, andere Gründe)?

Seit dem 15. Oktober haben die Einrichtungen die Möglichkeit auf Basis eines von ihnen erstellten Testkonzeptes selbst Antigen-Schnellteste bei Bewohnerinnen und Bewohner, Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher durchzuführen. Hierzu war zunächst ein Kontingent von 20 Testen pro Bewohnerplatz und Monat in der Testverordnung des Bundes festgelegt worden, das seit Anfang Dezember auf 30 Testungen erhöht wurde.

Die Verwaltung hat zeitnah die Einrichtungen über die Möglichkeiten und Voraussetzungen aktiv informiert und einen niedrigschwelligen Online-Genehmigungsprozess umgesetzt. Die Tests sind von den Einrichtungen selbst zu besorgen und die erstattungsfähigen Kosten gemäß der Testverordnung bei den Pflegekassen als erhöhte coronabedingte Kosten abzurechnen. Alle stationären Alten- und Pflegeheime haben inzwischen Schutzkonzepte eingereicht und eine Kontingentgenehmigung vom Gesundheitsdienst erhalten.

Der Turnus, in dem Bewohnerinnen und Bewohner, Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher getestet werden, ist in den einzelnen Einrichtungen verschieden. Überwiegend (bei 12 von 19 Heimen) werden die Schnelltests bei den Mitarbeitenden regelmäßig einmal wöchentlich durchgeführt; die Häufigkeit der Testungen bei Bewohnern und Besuchern ist sehr unterschiedlich. Bei der Durchführung der Testungen ist der damit verbundene Personalbedarf für die Einrichtungen erheblich.

Auch wenn es zwischenzeitlich gewisse Verteilungsengpässe gegeben hat, wurden dem Gesundheitsdienst aktuell von einem regionalen Händler mehrere 100 000 Tests kurzfristig angeboten, welches zeigt, dass grundsätzlich der derzeitige Bedarf abgedeckt werden kann.

Kategorie

Anfrage | Corona | Gesundheit, Verbraucherschutz | Themen

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