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09.12.08 –
Zunächst führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den folgenden schriftlichen Änderungsantrag der CDU-Fraktion wie folgt herbei:
Abweichender Beschluss:
Der Luftreinhalte- und Aktionsplan der Stadt Osnabrück wird mit folgendenErgänzungen und Änderungen beschlossen, tritt am 01. Januar 2009 in Kraft und wird bei Vorliegen wichtiger neuer Erkenntnisse fortgeschrieben.
I. Der Luftreinhalte und Aktionsplan der Stadt Osnabrück in der Fassung von November 2008 wird durch folgende Maßnahmen ergänzt:
1.) Die Stadt Osnabrück wird für den Lkw-Verkehr – außer Anlieger– und Lieferverkehr – gesperrt. So können nach Verwaltungsangaben ca. 10 –15 % des gesamten LKW-Aufkommens aus der Stadt herausgehalten werden, die im Rahmen einer Umweltzone weiterhin durch die Stadt fahren dürften. Als Vorbilder für eine Regelung können München oder Braunschweig dienen.
2.) Die Stadt Osnabrück (möglichst gemeinsam mit den Stadtwerken) führt ein Modellprojekt „Emissionsreduzierung in Osnabrück durch innovative Verkehrslenkungsmaßnahmen“ nach dem Vorbild der Stadt Hannover durch. Durch innovative Software für die Ampeln soll die Verflüssigung des Straßenverkehrs optimiert werden. In diesen Modellversuch können auch Ergebnisse der Projekte des Bundesverkehrsministeriums einfließen. Die Unterschiede zwischen Hannover und Osnabrück sollten in dem Projekt besonders untersucht werden. Ziel ist, durch grüne Wellen Schadstoffreduktionen und Verringerungen des Kraftstoffverbrauchs größer 20 % zu erreichen. Nach Möglichkeit sollen für diesen Modellversuch Zuschüsse eingeworben werden.
3.) Der Wegzug von Einwohnern aus Osnabrück in das Umland bewirkt ein erhebliches Anwachsen von Pendlerverkehr aus dem Umland in die Stadt. Durch eine verkehrsreduzierende Bauleitplanung und eine Kampagne der Stadt Osnabrück, Berufspendler wieder nach Osnabrück zurückzuholen oder neu für Osnabrück zu gewinnen, soll diesem Trend entgegengesteuert werden. So kann die Entstehung zusätzlicher Verkehre vermieden werden.
4.) Die Stadt Osnabrück startet zusätzlich zu vermehrten Anpflanzaktionen einen Modellversuch mit Moosmatten, um Feinstaub zu binden und prüft, an welchen Straßen ein Einsatz ggf. sinnvoll ist. Da es bisher nur einen Modellversuch im Autobahnbereich in Nordrhein-Westfalen gibt, könnte Osnabrück als erste Großstadt hier Zeichen setzen. Hierzu sind Fördermittel einzuwerben.
5.) Das Angebot für den Fahrrad- und Fußverkehr muss weiter verbessert werden. Radfahren und Zufußgehen muss attraktiver werden, z. B. durch die Anlegung neuer Radwege und die Schaffung von Fußwegen, die über gute Orientierung und einen guten Ausbaustand verfügen.
6.) Alle Hemmnisse im Osnabrücker Straßenverkehr (Schwellen, Verengungen für Bushaltestellen etc.) müssen überprüft werden. Durch unnötiges Bremsen und Anfahren wird vermeidbarer Feinstaub emittiert, der auch bei Auftreten auf untergeordneten Straßen zur Entlastung in der Stadt beiträgt.
7.) a) Der Lückenschluss der A33 Nord wird ab 2015 überregionalen Verkehr aus der Stadt Osnabrück heraushalten. Bei Staus oder Sperrungen auf der Autobahn werden Umleitungen durch die Stadt vermieden und dafür der geschlossene Autobahnring um Osnabrück genutzt.
b) Zusätzlich soll durch den Bau der Westumgehung und der mittleren Verbindung Ost der Verkehrsfluss verbessert und die Innenstadt entlastet werden.
8.) Die Stadt Osnabrück weist die Bürger im Rahmen einer Informationskampagne auf die Steuerbegünstigung hin, die auf die Nachrüstung von Kfz gewährt wird.
9.) Derzeit werden in Deutschland (Unternehmen, Fraunhofer-Institut, RWTH Aachen) und in den Niederlanden (Universität Twente) Forschungsprojekte durchgeführt, um Beton-Straßenoberflächen zu schaffen, die NO2 abbauen. Im Labor der Universität Twente wurde festgestellt, dass Beton, der Titandioxyd enthält, 30 bis 40 % der Autoabgase unschädlich macht. Im Zentrum von Hengelo wird es im ersten Quartal 2009 in einer Hauptstraße einen Feldversuch geben (150 m lang), um die Laborergebnisse in der Praxis zu testen. Die Stadt Osnabrück sollte sich darum bewerben, als erste deutsche Großstadt ein Modellprojekt zur Verbesserung der Luftqualität (vor allem NO2) durch photokatalytischen Straßenbelag durchzuführen.
II. Die im Luftreinhalte- und Aktionsplan der Stadt Osnabrück von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen und die zusätzlichen o. g. Maßnahmen sollen zügig umgesetzt werden. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Umweltzone wird erst umgesetzt, wenn sich herausstellt, dass die übrigen Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg bringen. Da ab 2010 mit Euro 5 ein umweltfreundlicherer Autostandard Rechtskraft erlangen wird und in den nächsten Jahren aufgrund natürlicher Fluktuation die Zahl umweltbelastender Pkw und Nutzfahrzeuge zurückgehen wird, sowie die Maßnahmen des Osnabrücker Luftreinhalte- und Aktionsplans greifen werden, sollte 2013/2014 eine Überprüfung der Feinstaub- und NO2-Werte in Osnabrück vorgenommen werden. Sollte dann eine Grenzwertüberschreitung vorliegen, tritt die Umweltzone als letztes Mittel 2015 in Kraft. Dies entspricht der neuen EU-Regelung für NO2.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen.
Der Beschluss I. Ziff. 1 bis 6 wird mit 24 zu 23 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt,
I. Ziff. 7 a) wird mit 24 zu 23 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt.
I. Ziff. 7 b) wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion abgelehnt.
I. Ziff. 8 wird einstimmig angenommen.
I. Ziff. 9 wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion bei zwei Enthaltungen abgelehnt.
II. wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion abgelehnt.
Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den folgenden Änderungsantrag der FDP-Fraktion herbei:
Abweichender Beschluss:
Der Luftreinhalte- und Aktionsplan Osnabrück wird ohne die Maßnahme 7.2 –Einführung einer Umweltzone- beschlossen, tritt am 01. Januar 2009 in Kraft und wird bei Vorliegen weiterer wichtiger neuer Erkenntnisse fortgeschrieben.
Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen soweit möglich einzuleiten bzw. zu unterstützen:
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen. Der Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der Mitglieder der CDU-Fraktion abgelehnt.
Sodann erfolgt die Abstimmung über den nachfolgenden Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Herr Stadtrat Griesert merkt hierzu an, dass für die Umsetzung des Antrages Zählungen unter einer Reihe von Parametern zu erfolgen haben; hierfür werde ein mindestens
5-stelliger Betrag erforderlich werden. Diese Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Abweichender Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Auswirkungen und die Machbarkeit eines LKW-Transit-Verbotes für das Gebiet der Umweltzone zu prüfen. Der Luftreinhalte- und Aktionsplan ist nach Prüfung dieser Maßnahme und entsprechender Beschlussfassung ggf. um diese Maßnahme zu ergänzen und fortzuschreiben.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen. Der Beschluss wird mehrheitlich bei Enthaltung der Mitglieder der CDU-Fraktion angenommen.
Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über den folgenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion herbei:
Abweichender Beschluss:
Der Luftreinhalte- und Aktionsplan Osnabrück wird beschlossen, tritt am 01. Januar 2009 in Kraft und wird bei Vorliegen wichtiger neuer Erkenntnisse fortgeschrieben.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen. Der Beschluss wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion bei zwei Enthaltungen abgelehnt.
Sodann erfolgt die Abstimmung über den schriftlich vorliegenden Änderungsantrages des Ratsmitgliedes Herrn Mierke:
Abweichender Beschluss:
Ergänzend zur Beschlussvorlage der Verwaltung beschließt der Rat:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Verwaltungsgebühr von 120,00 € für die Erteilung der Jahresausnahmegenehmigung von Privatpersonen, deren Fahrzeuge nicht nachrüstbar sind oder für die die Nachrüstung eine nicht zumutbare Härte darstellt (Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Osnabrück-Pass-Inhaber) auf 40,00 € ermäßigt werden kann.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen. Der Beschluss wird mehrheitlich bei Enthaltung der Mitglieder der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion angenommen.
Sodann führt Herr Ratsvorsitzender Thöle die Abstimmung über die schriftlich vorliegenden Beschlussempfehlungen der Verwaltung herbei; auf sämtliche in den Vorlagen der Verwaltung unterbreiteten Informationen wird Bezug genommen.
Abweichender Beschluss:
a) Der Luftreinhalte- und Aktionsplan Osnabrück wird beschlossen, tritt am 01. Januar 2009 in Kraft und wird bei Vorliegen wichtiger neuer Erkenntnisse fortgeschrieben.
b) Der Luftreinhalte- und Aktionsplan Osnabrück (Stand November 2008) für den 01. Juli 2009 vorgesehene Einrichtung der ersten Stufe der Umweltzone wird auf den 04. Januar 2010 verschoben. Die zweite Stufe tritt am 03. Januar 2011 in Kraft, die dritte Stufe wie vorgesehen am 03. Januar 2012.
c) Die Stellungnahmen des Ministeriums für Umwelt- und Klimaschutz zum Luftreinhalte- und Aktionsplan der Stadt Osnabrück vom 26. September und 01. Dezember 2008 werden zur Kenntnis genommen.
d) Die in der Anlage aufgeführten redaktionellen Änderungen des Luftreinhalte- und Aktionsplanes der Stadt Osnabrück werden zur Kenntnis genommen und in die Fassung vom November 2008 übernommen.
Beratungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt offen. Der abweichende Beschluss wird zu a), c) und d) einstimmig und zu b) mehrheitlich von den Mitgliedern der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herrn Cheeseman sowie Herr Oberbürgermeister Pistorius gegen die Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und bei Enthaltung von Frau Fiolka-Dörpmund, Herrn Mierke und eines Mitgliedes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
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