25.09.12 –
Die Stadt Osnabrück verfügt – nicht nur im Stadtgebiet – über Flächen, die einer landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen. Wir fragen die Verwaltung:
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt zu Protokoll:
zu 1.:
Die Stadt Osnabrück hat an insgesamt 15 Landwirte ca. 620 ha Nutzflächen verpachtet. Die Flächen befinden sich in den Gemarkungen Atter, Darum, Haste, Hellern, Hörne, Schinkel, Osnabrück und Voxtrup. In der Regel liegen die verpachteten Flächen im Einzugsbereich des landwirtschaftlichen Betriebs des Pächters. Die Pachtverträge werden entweder mit einjähriger oder mit fünfjähriger Laufzeit und automatischer Verlängerung um jeweils 1 Jahr, mit halbjährlicher Kündigungsmöglichkeit zum 30. September abgeschlossen.
zu 2.:
Seit dem Jahr 1994 werden bei landwirtschaftlichen Pachtverträgen Pachtauflagen nach den Richtlinien des Umweltschutzes gemacht (z.B. Verbot des Aufbringens von Klärschlamm); seit 2010 ist außerdem in zwei Fällen ein Gentechnikverbot in die Verträge aufgenommen worden. Von einer ökologischen Bewirtschaftung kann in diesen Fällen aber nicht gesprochen werden.
zu 3.:
Aus wirtschaftlichen Gründen sind die in Osnabrück ansässigen Landwirte in der Regel nur an landwirtschaftlichen Flächen interessiert, die auf „kurzem Wege“ bewirtschaftet werden können. Daher liegen die meisten verpachteten Flächen in räumlicher Nähe zur Hofstelle des Pächters und sind meistens auch bereits seit vielen Jahren ununterbrochen an den gleichen Landwirt verpachtet. Neuverpachtungen sind daher äußerst selten und werden in der Regel nur dann vorgenommen, wenn der bisherige Pächter seinen gesamten Betrieb aufgibt. Verpachtungen an Bewerber mit ausschließlich ökologischem Konzept sind bisher nicht geplant.
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Anfrage | Arbeit, Wirtschaft | Gesundheit, Verbraucherschutz | Natur und Umwelt
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